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Das ändert sich 2016

11. Januar 2016, 14:51 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Verbraucher können alte Elektrogeräte im Handel kostenlos zurückgeben

Verbraucher können alte Elektrogeräte im Handel kostenlos zurückgeben

Ab Juli können Verbraucher ihre alten Elektrogeräte kostenlos bei größeren stationären Einzelhändlern zurückgeben. Voraussetzung ist, dass der Händler über eine Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern für Elektrogeräte verfügt. Er ist dann verpflichtet, für jedes verkaufte Gerät auf Wunsch des Kunden ein gleichartiges Altgerät zurückzunehmen. Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm müssen auch ohne Kauf eines Neugerätes zurückgenommen werden. Die Rücknahmepflicht gilt auch für Online-Händler, wenn sie über eine Lager- und Versandfläche von mindestens 400 Quadratmetern für Elektrogeräte verfügen. Hintergrund ist eine im vergangenen Jahr beschlossene Änderung des Elektrogesetzes. Den Händlern wurde dabei eine Übergangsfrist von neun Monaten eingeräumt, um entsprechende Strukturen für die Rücknahme der Geräte aufzubauen.


  1. Das ändert sich 2016
  2. Verbraucher können alte Elektrogeräte im Handel kostenlos zurückgeben
  3. Erstmals werden Urheberabgaben auf Handys und Tablets fällig
  4. Breitband-Förderprogramm startet
  5. Staatlicher Einkauf wird schrittweise auf E-Vergabe umgestellt
  6. Neue Regelungen für elektronische Signaturen und andere Vertrauensdienste

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