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Das ändert sich 2016

11. Januar 2016, 14:51 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 4

Staatlicher Einkauf wird schrittweise auf E-Vergabe umgestellt

Staatlicher Einkauf wird schrittweise auf E-Vergabe umgestellt

Der staatliche Einkauf wird ab Mitte 2016 mit dem Gesetz und der Verordnung zur Vergaberechtsmodernisierung neu geregelt. Der Staat muss seine Vergabeverfahren stufenweise von 2016 an bis spätestens 2018 vollständig auf elektronische Kommunikation umstellen. Die so genannte E-Vergabe wird zunächst nur für europaweite Ausschreibungen gelten, beim Einkauf von ITK-Produkten und -Diensten ab einem Auftragsvolumen von 207.000 Euro.

Der Rechtsrahmen für geringere Auftragswerte wird aber voraussichtlich im Jahr 2016 festgelegt. Bitkom begrüßt besonders, dass der deutsche Gesetzgeber die E-Vergabe ohne Pflicht zur Verwendung von Signaturen umgesetzt hat. Dadurch erspart er den öffentlichen Auftraggebern und den bietenden Unternehmen erheblichen Aufwand.


  1. Das ändert sich 2016
  2. Verbraucher können alte Elektrogeräte im Handel kostenlos zurückgeben
  3. Erstmals werden Urheberabgaben auf Handys und Tablets fällig
  4. Breitband-Förderprogramm startet
  5. Staatlicher Einkauf wird schrittweise auf E-Vergabe umgestellt
  6. Neue Regelungen für elektronische Signaturen und andere Vertrauensdienste

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