Die wichtigsten Neuerungen im Digitalbereich

Das ändert sich 2016

11. Januar 2016, 14:51 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 5

Neue Regelungen für elektronische Signaturen und andere Vertrauensdienste

Neue Regelungen für elektronische Signaturen und andere Vertrauensdienste

Am 1. Juli 2016 treten neue Regelungen für Vertrauensdienste nach der EU-Verordnung eIDAS in Kraft. Zu Vertrauensdiensten zählen zum Beispiel elektronische Signaturen oder elektronische Zeitstempel. Die Verordnung bestimmt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen eine digitale Signatur als rechtswirksame Unterschrift vor Gericht anerkannt werden kann.

Darüber hinaus kommen neue Vertrauensdienste hinzu, die bisher im deutschen Signaturgesetz nicht geregelt und deshalb nicht zulässig waren. So wird es ein elektronisches Siegel geben, quasi die elektronische Signatur einer juristischen Person. Außerdem werden Fernsignaturen zugelassen und auch Authentifizierungsdienste für Webserverzertifikate sind neu.


  1. Das ändert sich 2016
  2. Verbraucher können alte Elektrogeräte im Handel kostenlos zurückgeben
  3. Erstmals werden Urheberabgaben auf Handys und Tablets fällig
  4. Breitband-Förderprogramm startet
  5. Staatlicher Einkauf wird schrittweise auf E-Vergabe umgestellt
  6. Neue Regelungen für elektronische Signaturen und andere Vertrauensdienste

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu BITKOM e. V.

Matchmaker+