Am 1. Juli 2016 treten neue Regelungen für Vertrauensdienste nach der EU-Verordnung eIDAS in Kraft. Zu Vertrauensdiensten zählen zum Beispiel elektronische Signaturen oder elektronische Zeitstempel. Die Verordnung bestimmt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen eine digitale Signatur als rechtswirksame Unterschrift vor Gericht anerkannt werden kann.
Darüber hinaus kommen neue Vertrauensdienste hinzu, die bisher im deutschen Signaturgesetz nicht geregelt und deshalb nicht zulässig waren. So wird es ein elektronisches Siegel geben, quasi die elektronische Signatur einer juristischen Person. Außerdem werden Fernsignaturen zugelassen und auch Authentifizierungsdienste für Webserverzertifikate sind neu.