Beim Kopfhörer-Test der Stiftung Warentest fiel ein Modell mit der Aufschrift »Beats by Dr. Dre Solo HD« aus dem Raster. Unklar ist, ob es sich bei dem Gerät aus dem deutschen Fachhandel um ein Plagiat handelt.
Den Prüfern der Stiftung Warentest fiel beim Kopfhörer-Test ein Modell »Beats by Dr. Dre Solo HD« auf, das so gar nicht zu den anderen Exemplaren dieses Modells passen wollte. So waren der linke und der rechte Tonkanal vertauscht. Defekte bei der rechten Seite sorgten zudem für einen unterschiedlichen Klang. Ungewohnt für ein Gerät, das für rund 150 Euro verkauft wird, wie Stiftung Warentest klarstellt
Wie in einem solchen Fall üblich, haben die Tester das defekte Gerät mit zwei weiteren Exemplaren desselben Typs verglichen. Bei diesen Solo-HD-Exemplaren konnten keinerlei Defekte festgestellt werden. Zudem war das Kabel des aufgefallenen Geräts kürzer und verfügte über ein anderes Steckerdesign als die anderen Geräte. Dem defekten Kopfhörer lag außerdem kein Infoblatt über die Garantiebestimmungen bei und das Logo des Modells ragte heraus, während es bei den anderen Geräten abgesenkt war.
Schnell kam bei den Prüfern der Verdacht auf, es könne sich bei dem in einer Berliner Conrad-Filiale gekauften Kopfhörer um ein Plagiat handeln. Doch so leicht lässt sich das nicht feststellen. Zwar lassen sich mehrere Unterschiede des auffälligen Kopfhörers zu den anderen Exemplaren der Serie feststellen, Hersteller Beats drückt sich bisher jedoch um eine Stellungnahme. Die Prüfer von Stiftung Warentest stellten insgesamt mehr als 60 Unterschiede fest, in denen sich das vermeintliche Plagiat von den anderen Solo-HD-Exemplaren unterschied. Dabei attestierte die Verbraucherorganisation den Fälschern eine hohe Professionalität: Viele Unterschiede fallen erst im direkten Vergleich mit einem Referenzmodell auf.
Ein Beats-Vertreter, der den Kopfhörer vor Ort inspizierte, bestätigte mündlich den Plagiats-Verdacht, teilte später aber schriftlich mit, er könne sich zu dem »angesprochenen Plagiatsverdacht nicht äußern«, wie Stiftung Warentest erklärt. Der Hersteller kann also nicht beurteilen, ob es sich bei dem Exemplar um schlechte Qualität oder ein Plagiat handelt. Somit dürfte laut der Verbraucherorganisation auch dem Verkäufer Conrad kein Vorwurf gemacht werden können.
Conrad, bei dem der vermutlich gefälschte Kopfhörer gekauft wurde, teilte gegenüber Stiftung Warentest mit, dass grundsätzlich alle Artikel vor Aufnahme in das Sortiment nach speziellen Produktprüfungsplänen getestet werden. »Darüber hinaus werden bei jeder Warenlieferung durch eine stichprobenartige Qualitätskontrolle die Ergebnisse mit dem Mustertest verglichen«. Als Konsequenz hat der Fachhändler die betroffenen Kopfhörer in den Filialen und für den Versand gesperrt, »um den kompletten Lagerbestand anhand der Prüfkriterien nochmals untersuchen zu können«.
Kunden, die den Verdacht haben, ein Plagiat erworben zu haben, müssen selbst tätig werden und sich an den Verkäufer wenden. Dieser ist dann »in der Pflicht und muss die korrekte Ware liefern oder einen Preisminderung akzeptieren«, wie Stiftung Warentest schreibt. Ansonsten muss er das Produkt zurücknehmen und das Geld erstatten. Eine Liste, wie sie es vermeiden auf Plagiate hereinzufallen finden sie hier.