Städte setzen auf Einsicht

Streit um Belästigung durch tragbare Lautsprecher

15. August 2019, 8:26 Uhr | Lars Bube
© frenzelll - AdobeStock

Der Ghettoblaster ist tot - es lebe der Bluetooth-Lautsprecher. Dank Smartphone-Anbindung und robuster Technik erobern die handlichen Klangwürfel Parks, Badeseen und öffentliche Plätze. Doch die Musikbeschallung sorgt auch für Ärger.

Bei Lärmbelästigung durch tragbare Lautsprecher im öffentlichen Raum setzen Städte in Hessen auf Einsicht der Besitzer statt auf Strafen. Das hat eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter Kommunen ergeben. Dabei geht es um Boxen, die dank kabelloser Bluetooth-Verbindung zum Smartphone Musik abspielen. Ob die zunehmende Verbreitung dieser Technik zu mehr Ruhestörungen führt, darüber gehen die Meinungen in den Rathäusern auseinander.

Der Absatz von Bluetooth-Lautsprechern werde durch die ungebrochene zunehmende Verbreitung von Audio-Streaming befördert, erklärte Frank Termer vom Digitalverband Bitkom. Durch Streaming haben Nutzer Millionen von Songs immer verfügbar und können sie dank Bluetooth-Lautsprecher teilen. »Die Entwicklung wird dabei auch getrieben von leistungsfähigeren Akkus, stromsparenderen Bluetooth-Standards und damit immer kleiner werdenden Lautsprechern bei gleichbleibender oder sogar besserer Leistung«, sagte Termer.

So haben die Boxen großen Kassetten- und CD-Abspielgeräten - umgangssprachlich Ghettoblaster genannt - längst den Rang abgelaufen. Sogar wasserfeste Modelle für den Badesee gibt es.

Die Beschallung mit fremder Musik freut nicht jeden: Es komme vor, dass Menschen meinten, ihren schlechten Musikgeschmack mittels Lautsprecher mit anderen teilen zu müssen, erklärte ein Sprecher der Stadt FRANKFURT. Die Stadtpolizei fordere diese dann auf, die Musik abzuschalten oder die Lautstärke zu reduzieren. »In 90 Prozent der Fälle wird dieser Anweisung Folge geleistet und das Problem damit auch der Welt geschafft.« Gegen die restlichen zehn Prozent leite man Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.


  1. Streit um Belästigung durch tragbare Lautsprecher
  2. Strafen von Bußgeld bis Beschlagnahmung
  3. Sonderfall Fahrrad

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