Städte setzen auf Einsicht

Streit um Belästigung durch tragbare Lautsprecher

15. August 2019, 8:26 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Sonderfall Fahrrad

Ein Problem mit Lärm im öffentlichen Raum - auch tagsüber, aber hauptsächlich in den Nachtstunden - hat DARMSTADT. »Hierbei spielen auch tragbare Musikanlagen eine Rolle«, sagte ein Stadtsprecher. Bei Beschwerden werde eingeschritten und die Verursacher des Lärms würden aufgefordert, die Belästigung zu unterlassen. Eine Sicherstellung von Musikanlage sei in der Praxis bisher nicht erforderlich gewesen.

Auch an Fahrrädern werden die Boxen teilweise befestigt. Fahrer können damit gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Laut der Frankfurter Polizei muss ein Fahrzeugführer dafür sorgen, dass sein Gehör nicht durch laute Musik beeinträchtigt wird. Sonst drohen zehn Euro Bußgeld. Auch eine Ahndung als Verkehrsbeeinträchtigungen mit bis zu 25 Euro Bußgeld sei möglich.


  1. Streit um Belästigung durch tragbare Lautsprecher
  2. Strafen von Bußgeld bis Beschlagnahmung
  3. Sonderfall Fahrrad

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