Auch zum Jahreswechsel 2010/11 hält der Gesetzgeber wieder eine bunte Wundertüte voller Neuregelungen parat. So verbessert sich beispielsweise die steuerliche Absetzbarkeit im Bereich Altersvorsorge während die Beiträge für Krankenkassen steigen.
Trotz Konjunkturaufschwung und höherer Steuereinnahmen sieht die Bundesregierung im kommenden Jahr kaum Spielraum, die Bundesbürger zu entlasten – und das zeigt sich auch an den Gesetzesänderungen, die zum 1.1.2011 in Kraft treten. Unterm Strich dürften die anstehenden Neuerungen nur in wenigen Fällen zu mehr Netto in der Haushaltskasse führen. Wir zeigen Ihnen, auf welche Änderungen Sie sich im kommenden Jahr einstellen müssen:
Steueränderungen
Lohnsteuerkarte entfällt: Ab 2011 hat die Lohnsteuerkarte ausgedient. Die Finanzbehörden stellen die Steuererhebung schrittweise auf das elektronische Verfahren Elstam II um. Deshalb erhalten Bürger keine neue Lohnsteuerkarte mehr. Da 2011 als Übergangsjahr dient, in dem die Systemumstellung vorbereitet wird, bleibt die gelbe Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 weiterhin gültig. In der Praxis bedeutet das: Bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis gelten die eingetragenen Steuerdaten wie Familienstand, Steuerklasse oder Freibeträge nahtlos weiter. Erfolgt ein Jobwechsel, so nimmt der Arbeitnehmer die gültige Lohnsteuerkarte einfach mit zum neuen Arbeitgeber. Wer im Lauf des Jahres 2011 erstmals eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung aufnimmt, der muss beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung beantragen. Für Auszubildende, die 2011 eine Lehrstelle antreten, gilt eine Sonderregelung: Sie benötigen für das kommende Jahr keine Lohnsteuerbescheinigung, sondern werden vom Arbeitgeber automatisch in Steuerklasse I eingestuft.