Wegfall Rentenversicherung: Ab dem kommenden Jahr entfällt für Bezieher von Arbeitslosengeld II die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Zeiten des Bezugs von ALG II zählen künftig nicht mehr als Pflichtbeitragszeiten, sondern gelten nur noch als Anrechnungszeiten. Anrechnungszeiten sind wichtig für bestehende Anwartschaften auf Erwerbsminderungsrente oder bei Leistungsansprüchen zur medizinischen Rehabilitation. Folge: Die Arbeitsagentur zahlt nunmehr keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung, damit ist eine Erhöhung von Rentenansprüchen künftig ausgeschlossen. Auch die Zahlung von Zuschüssen wird eingestellt.
Wegfall Elterngeld: Ab Januar wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet bei Empfang von Arbeitslosengeld II und bei Sozialhilfen nach SGB II. Damit erhalten sozial Schwache praktisch kein Elterngeld mehr.