Europaweite Bußgelder: Künftig werden im Ausland begangene Verkehrsverstöße auch in Deutschland geahndet. Deutsche Behörden verfolgen die Bußgeldbescheide von insgesamt 21 europäischen Staaten im Inland. Eine Vollstreckung findet ab Bußgeldhöhen von 70 Euro statt. Allerdings werden in diese Grenze auch die Verfahrenskosten eingerechnet, dadurch können auch geringere Bußgelder vollstreckungspflichtig werden.
Steuerbefreiung auf Euro-6-Diesel reduziert: Die Befreiung von der Kfz-Steuer für Neufahrzeuge mit Euro-5- oder Euro-6-Norm entfällt ab Januar 2011. Für Pkw mit Dieselmotor, die die Euro-6-Norm erfüllen und ab dem neuen Jahr erstmals zugelassen werden, wird jedoch eine befristete Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro gewährt. Diese Begünstigung ist auf drei Jahre, also bis Ende 2013, beschränkt.