Die wichtigsten Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel

Das ändert sich 2011

3. Dezember 2010, 12:22 Uhr | Matthias Hell

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Das Comeback des Arbeitszimmers

  • Finanzämter übernehmen volle Zuständigkeit: Eine Neuerung betrifft die Zuständigkeit der Finanzämter: Sie übernehmen ab sofort die Verwaltung für alle steuerrelevanten Daten. Möchte man zum Beispiel für 2011 Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte ändern oder neu eintragen lassen, so muss man dies jetzt direkt beim Finanzamt beantragen und nicht mehr wie bisher bei der Gemeindeverwaltung.
  • Arbeitszimmer wieder abzugsfähig: Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer 2010 das vor drei Jahren ergangene steuerliche Abzugsverbot für die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers moniert. Die Regierung hat diese Entscheidung nun korrigiert. Künftig können wieder bis zu 1.250 Euro pauschal geltend gemacht werden, "wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht", wie es im Gesetz heißt. Der Bundesrat hat dem Entwurf jetzt zugestimmt. Bei noch offenen Steuerfällen, in denen kein Steuer- oder Feststellungsbescheid ergangen ist, gilt die Regelung rückwirkend ab 2007.

  1. Das ändert sich 2011
  2. Das Comeback des Arbeitszimmers
  3. Sozialversicherungsbeiträge
  4. Viel Neues bei der Krankenversicherung
  5. Änderungen beim Thema Alter
  6. Späterer Rentenbeginn
  7. Immobilienerwerb
  8. Sozialleistungen
  9. Neues beim Arbeitslosengeld II
  10. Auto und Verkehr
  11. Bußgelder werden international

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