Neue Beitragsbemessungsgrenzen: Im neuen Jahr gelten neue Bemessungsgrenzen für Sozialabgaben. In den alten Bundesländern zeichnet sich eine leichte Entspannung ab: Die Beitragsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung bleibt 2011 stabil und die Bemessungsgrenze für die Krankenversicherung sinkt leicht ab. In den neuen Bundesländern steigt die maximale Rentenberechnungsgrenze, die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung vermindert sich adäquat zu den alten Bundesländern. Konkret: Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen bleibt unverändert bei 5.500 Euro Monatseinkommen (66.000 Euro im Jahr). Im Osten steigt die Grenze von 4.650 Euro monatlich auf 4.800 Euro (57.600 Euro im Jahr). Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt bundesweit von 3.750 Euro auf 3.712,50 Euro pro Monat. Die Verringerung hat Auswirkung auf die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung: Sie sinkt von 49.950 Euro Jahresverdienst auf 49.500 Euro. Dies entspricht einem maximalen monatlichen Einkommen von 4.125 Euro.