Die wichtigsten Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel

Das ändert sich 2011

3. Dezember 2010, 12:22 Uhr | Matthias Hell

Fortsetzung des Artikels von Teil 5

Späterer Rentenbeginn

  • Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitnehmer haben das Recht auf Betriebsrente per Gehaltsumwandlung (bAV). Dabei zahlt der Sparer einen Teil seines Bruttogehalts direkt in einen Altersvorsorgevertrag ein. Der Staat fördert dies durch den Verzicht auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West: 66.000 Euro) können Beschäftigte in eine Pensionskasse, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung überweisen. Im Jahr 2011 bleiben damit Einzahlungen von bis zu 2.640 Euro von Steuern und Sozialabgaben verschont. In vielen Fällen steuert der Staat mehr als 50 Prozent zu den Vorsorgeaufwendungen bei. Für die neuen Bundesländer gilt die gleiche Bemessungsgrenze.
  • Rentenbeginn verschiebt sich: Für öffentlich geförderte Altersvorsorgeverträge ist das Datum 31.12.2011 wichtig: Wer bis dahin eine Riester-, oder Rürup-Rente abschließt, kann noch mit einem möglichen Auszahlungsbeginn ab dem 60. Lebensjahr kalkulieren. Bei Neuverträgen ab 2012 ist dies erst ab dem 62. Lebensjahr möglich. Ähnliches gilt künftig für private Lebensversicherungen: Nur wenn der Vertrag künftig erst ab dem 62. Lebensjahr zur Auszahlung kommt, bleibt die Kapitalauszahlung zu 50 Prozent steuerbefreit.

  1. Das ändert sich 2011
  2. Das Comeback des Arbeitszimmers
  3. Sozialversicherungsbeiträge
  4. Viel Neues bei der Krankenversicherung
  5. Änderungen beim Thema Alter
  6. Späterer Rentenbeginn
  7. Immobilienerwerb
  8. Sozialleistungen
  9. Neues beim Arbeitslosengeld II
  10. Auto und Verkehr
  11. Bußgelder werden international

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