Neuer Beitragssatz in der Krankenversicherung: Ab Januar steigt der allgemeine Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 Prozent, der ermäßigte Beitragssatz klettert von 14,3 auf 14,9 Prozent. Davon tragen Versicherte den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent wie bislang allein. Den übrigen Satz von 14,6 Prozent teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. Rentner und Rententräger je zur Hälfte. Der Arbeitgeber-Beitragsanteil von 7,3 Prozent wird dauerhaft festgeschrieben, künftige Beitragssteigerungen müssen ausschließlich die Versicherten über Zusatzbeiträge ihrer Krankenversicherung leisten.
Zusatzbeitrag: Ab 2011 ändert sich das Procedere: Der Zusatzbeitrag wird künftig einkommensunabhängig und ohne feste Obergrenze erhoben. Als Richtschnur für den maximalen Extrabeitrag gelten zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten. Fällt der Zusatzbeitrag höher aus, erhalten Betroffene einen Ausgleich.
Zusatzbeiträge steuerlich absetzbar: Zusatzbeiträge zu gesetzlichen Krankenversicherungen sind vollständig steuerlich absetzbar. Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 13.9.2010 (BStBl. 2010 I, S. 681) angeordnet, dass Versicherte von den gezahlten Zusatzbeiträgen keinen Abschlag von vier Prozent vorzunehmen brauchen, weil sich aus den Zusatzbeiträgen kein unmittelbarer Anspruch auf Krankengeld ergibt.
Leichterer Wechsel in die private Krankenversicherung: Übersteigt das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze, können Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Im Jahr 2011 ist dies bereits ab 49.500 Euro Jahresverdienst möglich, da die Verdienstgrenze um 450 Euro sinkt. Dies entspricht einem monatlichen Höchsteinkommen von 4.125 Euro. Neu ist, dass ab Januar bereits bei einmaligem Überschreiten der Verdienstgrenze der Wechsel in die PKV möglich ist, vorausgesetzt das Gehalt liegt auch im kommenden Jahr über der Versicherungspflichtgrenze. Die bisherige Regelung, wonach der PKV-Übertritt erst nach drei aufeinander folgenden Jahren mit Einkommen über der Pflichtgrenze möglich ist, wurde gestrichen.