Winterreifenpflicht: Die Bundesregierung hatte die Winterreifenpflicht für Autos und Motorräder bereits beschlossen, der Bundesrat hat der neuen Verordnung jetzt zugestimmt. Straßenfahrzeuge müssen künftig bei winterlichen Straßenverhältnissen mit entsprechender Bereifung ausgerüstet sein. Bei Missachtung der Vorschrift wird ein Bußgeld von 40 Euro fällig, bei Behinderung des Straßenverkehrs wegen unangemessener Bereifung 80 Euro. Zusätzlich bekommt der Fahrzeugbesitzer einen Punkt in Flensburg.
Führerschein mit 17: Zum 1. Januar wird das begleitete Fahren mit 17 bundesweit eingeführt. Jugendliche können sich dann ab 16-einhalb zur Fahrschule der Klasse B oder BE anmelden, die Zustimmung der Eltern ist Voraussetzung. Nach der bestandenen theoretischen Prüfung kann der Jugendliche frühestens einen Monat vor seinem 17. Geburtstag die Fahrprüfung ablegen. Ist die Prüfung bestanden, erhält man eine sogenannte Prüfbescheinigung, die nur in Deutschland gültig ist. Ab dem 17. Geburtstag darf der Jugendliche dann in Begleitung eines mindestens 30-jährigen Erwachsenen Auto fahren. Der Fahrbegleiter muss mindestens fünf Jahre im Besitz eines eigenen Führerscheins sein, außerdem muss er in die Prüfbescheinigung eingetragen werden - es darf also kein beliebiger Begleiter mitfahren! Ab dem 18. Lebensjahr kann der Fahrneuling dann einen vollwertigen Führerschein beim Straßenverkehrsamt beantragen. Wer unter 18 beim Fahren ohne Begleitperson erwischt wird, der zahlt 150 Euro Bußgeld, kassiert vier Punkte in Flensburg und muss die provisorische Fahrerlaubnis wieder abgeben. Zudem wird ein Aufbauseminar angeordnet.