Zulassungsrichtlinie für Funkgeräte

Gefunkt wird nur mit Erlaubnis

9. August 2016, 9:21 Uhr | Autor: Heinz Mellein / Redaktion: Diana Künstler
Das europäische Funkregulierungssystem
© Rohde & Schwarz

Seit Mitte Juni gilt mit der RED eine neue Betriebszulassungsrichtlinie für Funkgeräte in Europa. Davon betroffen sind auch alle Funkempfänger, sie müssen künftig Mindestanforderungen hinsichtlich der Störunempfindlichkeit erfüllen.

Wer in Europa funken will, muss sich an die entsprechenden europäischen Betriebszulassungsrichtlinien halten. Diese entstehen in enger Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission als Instanz der politischen Willensbildung, den europäischen Regulierungsbehörden ECC und CEPT, also den Hütern des immer wertvoller werdenden Frequenzspektrums, sowie dem europäischen Standardisierungsinstitut für Telekommunikation ETSI. Die Richtlinien enthalten neben allgemeinen Forderungen wie „nicht gesundheitsschädlich“ oder „umweltverträglich“ auch grundlegende funktechnische Anforderungen. So müssen alle Funkgeräte im Normalbetrieb und unter den vom Hersteller spezifizierten Betriebsbedingungen (Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit, und so weiter) die sogenannten „essential requirements“ gemäß der Richtlinie einhalten. Der Nachweis der Konformität ist vom Hersteller beziehungsweise Betreiber als Voraussetzung für die Betriebs- und damit Marktzulassung zu erbringen, zum Beispiel durch Vorlage eines Messprotokolls, das bei einem zertifizierten Testlabor mit validierter Messeinrichtung erstellt wurde.

Technische Details zu den verschiedenen Funkanwendungen und betroffenen Frequenzspektren werden bei der ETSI in „harmonisierten Normen“ (harmonized standards) spezifiziert, inklusive möglicher Messmethoden zum Nachweis der Konformität. Diese harmonisierten Normen treten dann nach eingehender Prüfung durch die Regulierungsbehörden als europäische Norm (EN, European Norm) in Kraft. Prominente Beispiele sind in der Tabelle aufgeführt. Die aktuell gültigen Normen sind im „Official Journal of the European Union“ gelistet. Eine Übersicht findet man auch auf den ETSI-Webseiten.

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Europäische NormBetroffene Geräte und FrequenzbänderPotenzielle Testlösung von R&S
EN 302 571

„Intelligent transport systems (ITS)“, z. B. Module zur Car2Car- Kommunikation
5855 MHz bis 5925 MHz

RF Conformance Test System
R&S TS-ITS100

EN 300 328

„Wideband transmission systems“, z. B. WLAN-Module
2400 MHz bis 2483,5 MHz (ISM-Band)

Regulatory Test System for Wireless
Devices R&S TS8997

EN 301 893

„5 GHz high performance RLAN“, z. B. WLAN-Module
5,15 GHz bis 5,35 GHz und 5,47 GHz bis 5,725 GHz

Regulatory Test System for Wireless
Devices R&S TS8997

EN 301 908-13

„IMT cellular networks“, z. B. LTE Mobilfunkendgeräte
E-UTRA-Frequenzbänder 1, 3, 7, 8, 20, 33, 34, 38, 40, 42, 43

RF Test System Family
R&S TS8980

EN 303 340„Digital Terrestrial TV Broadcast Receivers; Harmonised Standard covering the essential requirements of article 3.2 of the Directive 2014/53/EU“

Broadcast Test Center
R&S BTC

 


  1. Gefunkt wird nur mit Erlaubnis
  2. Die neue Richtlinie betrifft auch Empfänger

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