„Audianer“ oder „Audianer_innen“? Diese Frage trägt ein VW-Mitarbeiter vor Gericht. Er will nicht in gendergerechter Sprache angesprochen werden. Wenn Sprache durch Vorgaben geändert wird, erzeugt dies hitzige Diskussionen. Unternehmen sind mit der Frage konfrontiert, wie sie sich positionieren.
„Audianer“ oder „Audianer_innen“? Diese Frage trägt ein Volkswagen-Mitarbeiter vor Gericht. Er möchte nicht, dass er in einigen gemeinsamen Gremien des Konzerns künftig mit geschlechtergerechter Sprache angesprochen wird. Audi hatte im März eine Richtlinie mit der neuen Vorgabe erlassen. Der Kläger verlangt nun, dass der Autobauer es unterlässt, seinen Mitarbeitern die Nutzung der Gender-Regeln vorzuschreiben. Die Klage ist Teil der hitzigen Debatte über die richtige Ansprache der Geschlechter, die mitunter ein Kulturkampf ist.
Immer mehr Hochschulen, Behörden und auch Unternehmen verwenden geschlechtergerechte Sprache. Kürzlich kündigte etwa die Lufthansa an, im Flugzeug auf die Begrüßung „Sehr geehrte Damen und Herren“ verzichten zu wollen. Die Crews sollten die Gäste eher mit geschlechtsneutralen Formulierungen willkommen heißen. Die Deutsche Bahn zog nach. Es sollten alle angesprochen werden, weswegen gendergerechte Formulierungen wie „Liebe Gäste“ bevorzugt würden, sagte eine Sprecherin zur „Bild“-Zeitung. Änderungen wie diese stoßen nicht nur auf Begeisterung, sondern sorgen für viele Seitenhiebe in sozialen Netzwerken. Diskutiert wird dabei auch über die Einführung von sogenannten Gender-Schreibweisen, also Schreibweisen, die Männer und Frauen als auch Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, ansprechen. So gibt es das Gender-Sternchen („Student*innen“) oder den Unterstrich („Bürger_innen“).
Selbst der Supermarkt um die Ecke kann eine Gender-Diskussion auslösen. Dies erlebte kürzlich ein Edeka-Markt in Friedberg bei Augsburg, als er auf seiner Facebook-Seite bekannt gab, das Produkt „Student*innen Futter“ ins Sortiment genommen zu haben. Zahlreiche Kommentare zeigten, wie sehr das Thema polarisiert. „Der erste Schritt in die richtige Richtung“, schrieb ein Nutzer; „Sowas geht mir tierisch auf die Nüsse...“ ein anderer. Der Markt blieb bei der Kontroverse gelassen. Der Experte Philipp Rauschnabel sagt: „Wer bewusst und offensichtlich gendert, muss mit positiven und negativen Reaktionen rechnen.“ Der Professor lehrt Digitales Marketing und Medieninnovation an der Bundeswehr-Universität in München und glaubt, dass letztlich der Lieferant der Nussmischung am ehesten von der Diskussion profitieren wird.
Audi sieht sich derweil nicht nur Kommentaren in sozialen Netzwerken gegenüber, sondern bekommt das Unbehagen in der Gesellschaft und in den eigenen Reihen mit der Unterlassungsklage auch juristisch zu spüren. Der Kläger beschwert sich: Als Volkswagen-Mitarbeiter müsse er mit den Kollegen von Audi zusammenarbeiten und werde dort mit der Richtlinie konfrontiert, erklärt Rechtsanwalt Burkhard Benecken. So werde sein Mandant in gemeinsamen Gremien mit den gegenderten Begriffen angesprochen. Der Kläger verlange daher, dass es Audi unterlässt, seinen Mitarbeitern die Nutzung der Gender-Regeln vorzuschreiben. Benecken findet, dass ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern solche Vorgaben nicht machen könne. „Man darf die Sprache nicht konkret vorgeben.“