NIS2 definiert die Spielregeln für Cybersicherheit in Europa neu. Der Artikel beleuchtet Kernelemente der Richtlinie und gibt praxisnahe Empfehlungen für die Vorbereitung auf NIS2, wie beispielsweise den Aufbau kritischer Security Controls für eine robuste Verteidigung gegen Cyberbedrohungen.
Die NIS2-Richtlinie, als wesentliche EU-Gesetzgebung für Cybersicherheit, hat zum Ziel, die Sicherheitskultur innerhalb der EU zu vereinheitlichen. Sie will einen effektiven Schutz vor Sicherheitsvorfällen gewährleisten und fordert von den Mitgliedern die Überführung der Richtlinie in nationales Recht bis Oktober 2024.
Der aktuelle Referentenentwurf des NIS2-Gesetzes in Deutschland manifestiert die Notwendigkeit, Cybersicherheit zu stärken.
Auf nationaler Ebene spielt in Sachen Cybersicherheit das BSI-Gesetz bereits eine wichtige Rolle. NIS2 erweitert nun dessen Reichweite: Künftig wird eine breitere Palette von Unternehmen, nunmehr 18 Sektoren, von den Regelungen betroffen sein. Neben der Umsetzung relevanter Sicherheitsmaßnahmen verdeutlichen insbesondere die strengen Meldefristen und die Vereinheitlichung von Sanktionen bei Nichteinhaltung die Ernsthaftigkeit des Gesetzgebers in Bezug auf Cybersicherheit.
Die NIS2-Richtlinie legt nicht nur eine erweiterte Liste betroffener Sektoren fest, sondern schreibt auch die Implementierung eines Mindestkonsenses an Risikomanagementmaßnahmen vor. Eine entscheidende Neuerung ist die verstärkte Verantwortung des Managements, begleitet von zeitlich definierten Meldefristen und strengeren Sanktionen. Unternehmen müssen dreistufige Meldepflichten bei schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen beachten, was eine gut durchdachte Meldestruktur erforderlich macht, um die knappen Fristen einzuhalten.
Um sich vor Cyberangriffen und dem Verlust wertvoller Daten zu schützen, müssen nach NIS2 konkrete Schutzmaßnahmen implementiert werden, die ein aktives Risikomanagement in Bezug auf die jeweiligen Cybergefahren gewährleisten.
Diese Maßnahmen sollen
Bis Oktober 2024 werden genaue technische und methodische Anforderungen festgelegt.