In der Praxis machen sich viele Kunden und Anbieter von Outsourcing-Dienstleistungen das Leben selbst schwer, etwa durch eigenwillige oder unpräzise Formulierungen in den Leistungsbeschreibungen und Verträgen. So finden sich laut matrix-Berater Thomas Gruber in solchen Dokumenten häufig »Innovationsklauseln«. Zwei Beispiele, die laut Gruber tatsächlich in Vertragsdokumenten enthalten waren: »Der Anbieter senkt den Preis durch Innovationen jährlich um 5 Prozent.« Das heißt für das Unternehmen, das IT-Services bereitstellt, dass es jedes Jahr eine Umsatzeinbuße von 5 Prozent hinnehmen müsste. Die Folge: Der Anbieter berücksichtigt dies bereits in seinem Angebot und bietet von vornherein einen höheren Tarif an. Das zweite Exempel: »Der Anbieter meldet an ein Innovationsgremium jährlich mindestens 5 Prozent Innovationspotenzial durch Business-Case-Rechnung.« Eine solche oder ähnliche Formulierung führt laut Thomas Gruber meist dazu, dass sich die Vertragsparteien letztlich auf das Streichen der Klausel einigen – natürlich gegen einen Preisnachlass. Das Problem besteht in diesem Fall darin, dass der Anbieter den Entscheidungen dieses »Innovationsgremiums« hilflos ausgesetzt ist, sofern er nicht selbst darin vertreten ist. Ist Letzeres der Fall, droht wiederum ein Dauerstreit zwischen beiden Partnern darüber, welche Lösung nun »innovativ« ist und welche nicht.