Heikel ist in einem Vertrag aus den Bereichen, Outsourcing oder Outtasking ein unpräziser Passus zum Thema »Mengenwachstum«, also beispielsweise der Zahl der eingesetzten Client-Rechner und Software-Lizenzen. Viele Unternehmen wollen diese Kosten deckeln und machen den IT-Dienstleister dafür gewissermaßen haftbar. Das sieht in einem Vertrag dann etwa so aus: »Jegliches Mengenwachstum während der Vertragslaufzeit, inklusive der Software-Lizenzen, ist im Festpreis enthalten.« Im Klartext: Der Service-Provider wird natürlich darauf achten, dass keine neuen Client-Systeme und Software-Pakete angeschafft werden, auch wenn dies möglicherweise für den Anwender von Vorteil wäre. Nicht zielführend ist auch folgender Passus: »Bei Mengenschwankungen außerhalb des Preiskorridors wird der Preis neu verhandelt.« In diesem Fall, so die matrix technology AG, dürfte es ständig zu Nachverhandlungen zwischen dem Nutzer und Anbieter von IT-Services kommen.
Zum Abschluss noch Beispiele für problematische Vertragsklauseln aus den Bereichen Shared-Operations und Outsourcing von IT-Services. Zunächst zum gemeinsamen Betrieb von IT-Systemen durch die hauseigene IT-Abteilung eines Unternehmens in Zusammenarbeit mit einem Service-Provider. Welche der folgenden zwei Klauseln ist unfair? a) »Vergütet werden nur Arbeitstage ab 8 Stunden pro Tag, zusätzliche Stunden pro Arbeitstag bis zu 12 Stunden werden nicht gesondert vergütet.« Das Ergebnis: Foul durch den Nutzer. Er hat in diesem Fall dem Provider unbezahlte Überstunden abgerungen. Da der Service-Anbieter auf seine Kosten kommen muss, wird er andere Wege suchen, diesen Mehraufwand wieder hereinzuholen. b) »Vergütet werden angefangene Arbeitstage. Ein Arbeitstag wird mit 8 h Leistung definiert.« In diesem Fall hat der Nutzer Pech gehabt. Denn sollte der Service-Anbieter beispielsweise 8,5 Stunden aktiv sein, bedeutet das zwei Arbeitstage und die entsprechenden Kosten für den Auftraggeber.