Online-Handel

Praxistipp: Checkliste und Mustertext schützen Online-Händler vor Abmahnungen

20. April 2009, 13:50 Uhr | Bernd Reder
Vorlagen, wie hier die zur Widerrungsbelehrung, helfen dabei, Abmahnungen wegen juristisch unkorrekter Formulierungen zu vermeiden.

Online-Händler sind verpflichtet, Widerrufsbelehrungen auf ihren Web-Seiten zu platzieren. Wer jedoch dabei eine falsche Formulierung wählt, kann abgemahnt werden. Eine Checkliste hilft dabei, solche Fallen zu vermeiden.

Wer über einen Online-Shop oder Ebay Waren und Dienstleistungen anbietet, läuft Gefahr, sich eine Abmahnung »einzufangen«. Das ist auch kein Wunder, denn ein Online-Händler ist nun einmal kein Jurist, der stets die »richtigen« Formulierungen in Widerrufsbelehrungen, Impressum und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen parat hat.

Der High-Tech-Verband Bitkom und das Bundesjustizministerium haben deshalb einen Mustertext und eine Checkliste erarbeitet. Hilfestellung bei der Widerrufsbelehrung gibt ein Text des Bundesjustizministeriums. Er kann über diesen Link von der Internet-Seite der Behörde heruntergeladen werden.

Widerrufsbelehrungen legen den Zeitraum fest, in dem ein Kunde eine Ware zurückgeben darf. Hier ist beispielsweise zu beachten, dass Firmen, die ihre Waren über Online-Auktionen anbieten, eine Frist von einem Monat einräumen müssen, nicht von zwei Wochen, wie das sonst üblich ist.

Impressum und AGBs wasserdicht machen

Eine andere Fehlerquelle, die häufig zu einer Abmahnung führt, sind das Impressum einer Web-Seite und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Übersicht über die juristischen Fallstricke, die hier lauern, gibt die »Checkliste Onlinegeschäft« des Bitkom.

Nach Angaben des Verbandes schenken viele Online-Händler oder Betreiber von Web-Seiten dem Kleingedruckten zu wenig Beachtung. Wer jedoch die Tipps berücksichtigt, die in der Liste enthalten sind, ist laut Bitkom weitgehend sicher vor Abmahnungen.

Die gesamte PDF-Datei, inklusive der Erläuterungen zu den einzelnen Punkten, ist 48 Seiten groß. Allerdings ist es nicht erforderlich, alle Informationen durchzulesen. Anhand der Liste lassen sich diejenigen Punkte herauspicken, die für die eigenen Online-Aktivitäten relevant sind.

Hier nochmals die Links zu beiden Dokumenten:

Vorlage des Bundesjustizministeriums zu Widerrufsbelehrung

Checklise Onlinegeschäft des Bitkom


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