Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat sich vorerst aus der Einführung des elektronischen Rezepts zurückgezogen. Grund sei, dass eine mailbasierte Umsetzung nach dem Landesdatenschutzgesetz untersagt sei. Damit sei der für Patienten praktikabelste Weg versperrt.
Der Nutzen des elektronischen Rezepts liegt nach KVSH-Einschätzung für Arztpraxen in der bürokratiearmen Erstellung und für Patienten in der Einsparung von Wegen. „Beides kann momentan nicht erreicht werden“, sagte die Vorstandsvorsitzende der KVSH, Monika Schliffke. Der Landesdatenschutz habe mitgeteilt, dass vom Praxisverwaltungssystem erzeugte datenlose Transfer-QR-Codes als Gesundheitsdaten einzustufen seien. Es bestehe anders als beim Papierrezept bei Missbrauch ein Haftungsrisiko für die Praxen.
Digitalisierungsminister Dirk Schrödter (CDU) bedauerte es, dass die Umsetzung des E-Rezepts jetzt vor dem vorläufigen Aus stehe. Wenn das Landesdatenschutzgesetz den Weg versperre, müsse es geändert werden. „Unser Ziel ist es, Digitalisierungshemmnisse abzubauen.“
Der FDP-Landtagsabgeordnete Heiner Garg nannte die Entscheidung der KVSH einen herben Rückschlag für die Digitalisierung im Gesundheitssystem. „So nachvollziehbar die Gründe der KVSH für den vorläufigen Ausstieg sein mögen, so wenig darf sich die Landesregierung mit dieser Situation zufrieden geben“, sagte Garg, der bis zum Frühjahr in der Jamaika-Koalition Gesundheitsminister war.