Bekanntermaßen lauern besonders im Internet viele Gefahren rechtlicher Art. Daher ist insbesondere dort eine erhöhte Aufmerksamkeit gefordert. Aber auch im übrigen „klassischen“ Produkt- und Warenverkehr müssen die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
So gibt es eine große Vielzahl an Zertifikaten und Siegeln, die von bestimmten Stellen, wie etwa gemeinnützigen Vereinen, vergeben werden. Zwar schadet es an sich nicht, die von diesen Stellen aufgestellten Gütestandards und Kriterien einzuhalten, doch sollte das offizielle Siegel/Zertifikat nicht ohne die Genehmigung der entsprechenden Stelle verwendet werden, indem es etwa auf der eigenen Internet-Seite veröffentlicht wird. Wer sich nicht daran hält, begeht einen Verstoß gegen Klausel Nr. 2.
Der Autor: Max-Lion Keller ist Rechtsanwalt bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Zu seinen Fachgebieten zählen IT-Recht, Urheberrecht und das Lizenzrecht.