Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb

Schwarze Liste, weiße Weste?

22. Juni 2009, 11:17 Uhr |

Fortsetzung des Artikels von Teil 6

Erhöhte Aufmerksamkeit gefordert

Fazit

Bekanntermaßen lauern besonders im Internet viele Gefahren rechtlicher Art. Daher ist insbesondere dort eine erhöhte Aufmerksamkeit gefordert. Aber auch im übrigen „klassischen“ Produkt- und Warenverkehr müssen die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

So gibt es eine große Vielzahl an Zertifikaten und Siegeln, die von bestimmten Stellen, wie etwa gemeinnützigen Vereinen, vergeben werden. Zwar schadet es an sich nicht, die von diesen Stellen aufgestellten Gütestandards und Kriterien einzuhalten, doch sollte das offizielle Siegel/Zertifikat nicht ohne die Genehmigung der entsprechenden Stelle verwendet werden, indem es etwa auf der eigenen Internet-Seite veröffentlicht wird. Wer sich nicht daran hält, begeht einen Verstoß gegen Klausel Nr. 2.

Weitere Klauseln aus der »Schwarzen Liste« veröffentlichen wird im nächsten CRN Service Newsletter.

Der Autor: Max-Lion Keller ist Rechtsanwalt bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Zu seinen Fachgebieten zählen IT-Recht, Urheberrecht und das Lizenzrecht.


  1. Schwarze Liste, weiße Weste?
  2. Geltungsbereich ist nicht nur auf Verbraucher beschränkt
  3. Klausel Nr. 1: Unternehmen und Verhaltenskodizes
  4. Geringe Auswirkungen in der Praxis
  5. Klausel Nr. 2: Die Verwendung von Gütezeichen ohne Genehmigung
  6. Genehmigung wird zum Knackpunkt
  7. Erhöhte Aufmerksamkeit gefordert

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