Die Waren jedes Händlers, der auf Amazon und Ebay seine Produkte anbietet, können automatisch über die Shopping Apps beider Plattformen gekauft werden. Weil der Händler auch für diese Angebote haftet (Urteil des OLG Hamm vom 20.05.2010 - I-4 U 225/09), empfiehlt Trusted Shops, von den Anbietern solcher Shopping Apps eine Anpassung zu fordern oder sich vorerst von diesen Plattformen zurückzuziehen, wie es das OLG Hamm empfohlen hat.
Seit dem Hype um iPhone und iPad von Apple sind Applikationen (Apps) für Smartphones und andere webfähige mobile Endgeräte für Online-Händler ein einsetzender Trend. Apps sind Zusatzprogramme, die den Funktionsumfang eines Smartphones auch um webbasierte Angebote erweitern. So gibt es beispielsweise Apps, durch die der Nutzer Wetterinformationen abrufen kann. Er muss dazu nicht mehr erst über einen Browser eine entsprechende Webseite aufrufen.