Tipps der IT-Recht-Kanzlei

So bleibt der Online-Shop im Weihnachtsurlaub rechtssicher

19. Dezember 2022, 11:09 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Das gilt für Retouren während des Betriebsurlaubs

Wer im Online-Handel Waren an Verbraucher verkauft, muss jederzeit auch mit Retouren rechnen, sei es im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts oder im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung. Insoweit ist der Händler an die gesetzlichen Vorgaben gebunden und kann hiervon nicht zu Lasten des Verbrauchers abweichen. Insbesondere für das gesetzliche Widerrufsrecht sieht das Gesetz klare Rechtsfolgen und Fristen vor, an die der Händler auch dann gebunden ist, wenn er sich im Betriebsurlaub befindet.

Übt der Verbraucher sein Widerrufsrecht aus und sendet er dem Händler die bereits gelieferte Widerrufsware während dessen Betriebsurlaub zurück, so muss der Händler gleichwohl die gesetzliche Rückzahlungspflicht von 14 Tagen (§ 357 Abs. 1 BGB) beachten. Anderenfalls käme der Händler mit seiner Rückzahlungspflicht in Verzug. Dabei kann er sich auch nicht darauf berufen, dass er den Verzug aufgrund seines (angekündigten) Betriebsurlaubs nicht zu vertreten hat. Denn der Händler muss auch während seiner Abwesenheit für einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf sorgen, wobei er sich hierbei ggf. vertreten lassen muss. Ein Hinweis zu Verzögerungen bei der Abwicklung möglicher Retouren während des Betriebsurlaubs im Online-Shop würde den Händler insoweit also nicht entlasten.

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  1. So bleibt der Online-Shop im Weihnachtsurlaub rechtssicher
  2. Verantwortlichkeit auch bei urlaubsbedingter Abwesenheit
  3. Das gilt für die laufenden Angebote im Online-Shop
  4. Das gilt für Retouren während des Betriebsurlaubs

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