Falscher Einsatz von Gütezeichen und Verhaltenskodexen
- Vorsicht Abmahnung: Vermeiden Sie unsaubere Geschäftspraktiken
- Falscher Einsatz von Gütezeichen und Verhaltenskodexen
- Lockvogel-Angebote und psychologischer Kaufzwang
- Kein Spar- und Rechts-Wirrwarr
- Nicht mit der Angst der Verbraucher spielen
- Auch unlauter: Schnellball- und Pyramidensysteme
- Keine täuschenden Angaben zu Marktbedingungen
- Umsonst muss wirklich kostenfrei bedeuten
- Werden Vertreter rausgeschmissen, müssen sie gehen
- Vorsicht bei Werbung an Kinder!

Per se als unlauter einzustufen sind:
1. Die unwahre Angabe eines Unternehmers, zu den Unterzeichnern eines Verhaltenskodexes zu gehören.
2. Die Verwendung von Gütezeichen, Qualitätskennzeichen oder Ähnlichem ohne die erforderliche Genehmigung. Dass eine solche Verwendung irreführend ist, hängt laut dem Bundesjustizministerium (BMJ) nicht davon ab, ob angebotene Waren oder Dienstleistungen tatsächlich die durch das Zeichen verbürgte Qualität aufweisen oder nicht: »Der Vorwurf knüpft allein an die Behauptung an, zu den autorisierten Zeichennehmern zu gehören.«
3. Die unwahre Angabe, ein Verhaltenskodex sei von einer öffentlichen oder anderen Stelle gebilligt.
4. Die unwahre Angabe, ein Unternehmer, eine von ihm vorgenommene geschäftliche Handlung oder eine Ware oder Dienstleistung sei von einer öffentlichen oder privaten Stelle bestätigt, gebilligt oder genehmigt worden. Für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers besitze eine solche Angabe einen besonderen Stellenwert, argumentiert das BMJ, weil »Genehmigungen, Zulassungen und Zertifikate eine besondere Güte des Unternehmens oder seines Waren- oder Dienstleistungsangebots vermuten lassen«.