Werden Vertreter rausgeschmissen, müssen sie gehen
- Vorsicht Abmahnung: Vermeiden Sie unsaubere Geschäftspraktiken
- Falscher Einsatz von Gütezeichen und Verhaltenskodexen
- Lockvogel-Angebote und psychologischer Kaufzwang
- Kein Spar- und Rechts-Wirrwarr
- Nicht mit der Angst der Verbraucher spielen
- Auch unlauter: Schnellball- und Pyramidensysteme
- Keine täuschenden Angaben zu Marktbedingungen
- Umsonst muss wirklich kostenfrei bedeuten
- Werden Vertreter rausgeschmissen, müssen sie gehen
- Vorsicht bei Werbung an Kinder!
Per se als unlauter einzustufen sind
23. Die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, der Unternehmer sei Verbraucher oder nicht für Zwecke seines Geschäfts, Handels, Gewerbes oder Berufs tätig. Beispielsweise handelt unlauter, wer wahrheitswidrig behauptet, der Vertrieb einer Ware oder einer angebotenen Dienstleistung diene sozialen oder humanitären Zwecken.
24. Die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, es sei für Waren oder Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als dem des Verkaufs ein Kundendienst verfügbar.
25. Das Erwecken des Eindrucks, der Verbraucher könne bestimmte Räumlichkeiten nicht ohne vorherigen Vertragsabschluss verlassen. Dabei spielt keine Rolle, wie das BMJ anmerkt, »ob sich der Unternehmer zugleich wegen Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar macht«.
26. Beim Besuch einer Wohnung die Aufforderung des Besuchten, seine Wohnung zu verlassen, nicht zu beachten, ist prinzipiell unlauter. Darüber hinaus kann ein solches Verhalten dem BMJ zufolge auch »als Hausfriedensbruch nach § 123 StGB oder Nötigung nach § 240 StGB strafbar sein«. Wie bei Punkt 25 komme es aber nicht darauf an, ob die Schwelle zur Strafbarkeit erreicht wird, stellt das Ministerium klar. Eine Ausnahme von dem Verbot gelte für Besuche, die der Durchsetzung vertraglicher Rechte des Unternehmers dienen und deshalb nicht zu beanstanden seien. Das komme in Betracht, »wenn den Verbraucher eine vertragliche Mitwirkungspflicht trifft, die das Aufsuchen seiner Wohnung erforderlich macht«.