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Auch unlauter: Schnellball- und Pyramidensysteme

Autor:Michael Hase • 24.11.2008 • ca. 0:45 Min

Per se als unlauter einzustufen sind

14. Die Einführung, der Betrieb oder die Förderung eines Systems zur Verkaufsförderung, das den Eindruck vermittelt, durch Anwerben weiterer Teilnehmer könne eine Vergütung erlangt werden. Solche Schneeball- oder Pyramidensysteme sind laut BMJ schon nach allgemeiner Vorschrift des UWG unlauter. Denn die Chancen, neue Kunden zu werben, sinken wegen des progressiven Charakters des Systems. Laut UWG kann eine derartige Verkaufsförderung sogar strafbar sein.

15. Die unwahre Angabe, der Unternehmer werde demnächst sein Geschäft aufgeben oder seine Geschäftsräume verlegen. Damit suggeriere der Unternehmer, so das BMJ, er »werde seine Warenbestände aus Anlass der Geschäftsaufgabe oder der Verlegung seiner Geschäftsräume zu besonders günstigen Konditionen abgeben«. Deshalb ist die Praxis selbst dann unlauter, wenn mit Blick auf die angebliche Geschäftsaufgabe oder -verlegung gar nicht mit besonders günstigen Angeboten geworben wird.

16. Die Angabe, durch den Erwerb einer bestimmten Ware oder Dienstleistung ließen sich die Gewinnchancen bei einem Glücksspiel erhöhen. Schon der Begriff des Glücksspiels legt nahe, dass es sich um Spiele handelt, bei denen der Gewinn auch tatsächlich vom Zufall abhängt.