Die sichergeglaubte Abschaffung des Routerzwangs steht anscheinend auf der Kippe. Der Bundesrat stellt sich auf die Seite der Netzbetreiber und erteilt dem freien Wettbewerb eine Absage.
Die Abschaffung des Routerzwangs schien Ende Februar schon beschlossene Sache. Damals hatte das Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzesentwurf, der die freie Gerätewahl an Breitbandanschlüssen gewährleistet, auf den Weg gebracht. Inzwischen haben auch Kabinett und EU dem Entwurf zugestimmt. Jetzt stand das Gesetz bei seinem Weg zur Legitimation beim Bundesrat zur Debatte – und wurde abgewiesen.
Bei der Begründung bedient sich die Landeskammer ziemlich genau der Argumentation von Netz- und Glasfaserbetreibern, die eine freie Gerätewahl am Breitbandanschluss ablehnen. In der Praxis »zwingen« Anbieter wie Unitymedia, Vodafone oder Telefonica ihre Kunden dazu, von ihnen gestellte Endgeräte zu nutzen und begründen dies mit weniger Serviceaufwand und der Vermeidung von technischen Problemen. Ihrer Auffassung nach endet das Netz nicht an der Dose an der Wand, wie es auch das neue Gesetz vorsieht, sondern »hinter dem Kabelmodem«. Nur so sei sichergestellt, dass die vertraglich zugesicherten Datenraten eingehalten werden können und keine Störungen durch fehlerhafte Drittgeräte auftreten. Diese Einschätzung teilt der Bundesrat bei Kabel- und Glasfasernetzen.
Daher fordert die Landeskammer, »im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob für den Anschluss von Telekommunikationseinrichtungen an das öffentliche Telefonnetz nach § 11 Absatz 3 FTEG die Festlegung weitergehender Anforderungen erforderlich ist.« Damit stellt der Bundesrat eine zentrale Aussage des Gesetzes, die freie Endgerätewahl beim Kunden sowie die Stärkung des Wettbewerbs der Hersteller untereinander, in Frage.
Der Ball liegt jetzt erneut beim Bundestag, der in weiteren Lesungen von Mitte Oktober bis Anfang November über den Gesetzesentwurf berät. Danach folgt die zweite Lesung im Bundesrat. Kommt es dann wiederrum nicht zu einer Einigung, geht das Gesetz in den Vermittlungsausschuss. Bis jetzt ist noch völlig unklar, ob und was für Änderungen am Entwurf vorgenommen werden. Ursprünglich sollte das Gesetz im Februar 2016 in Kraft treten.
Sollte es jedoch noch einmal verwässert werden, dürfte dies vor allem zum Nachteil der Kunden sein. Oliver Grün, Präsident des Bundesverbandes IT-Mittelstand, hofft auf ein Einlenken des Bundesrats: »Sollte das Gesetz jetzt im Vermittlungsausschuss aufgeweicht oder verschleppt werden, geht das zulasten der Allgemeinheit.« Seiner Meinung nach schadet die Beibehaltung des Routerzwangs den Nutzern und den mittelständischen Unternehmen gleichermaßen.