Das Ende der Störerhaftung dürfte den Ausbau von WLAN-Hotspots hierzulande beschleunigen. Ob das beschlossene Gesetz die Betreiber von Hotspots wirklich ausreichend vor Abmahnungen schützt, ist allerdings umstritten.
Wenn es um frei zugängliches WLAN geht, hinkt Deutschland im internationalen Vergleich deutlich hinterher: Während etwa in Großbritannien auf 10.000 Einwohner 28 Hotspots kommen, sind es hierzulande gerade einmal zwei.
Als größtes Hemmnis beim Aufbau einer Hotspot-Landschaft galt bisher eine deutsche Rechtsbesonderheit: Im Rahmen der sogenannten Störerhaftung konnten bislang Betreiber von WLAN-Hotspots dafür haftbar gemacht werden, wenn Dritte ihr Netz für illegale Zwecke missbrauchten.
Dementsprechend umstritten war die Regelung seit Jahren. Im Frühjahr haben Bundestag und Bundesrat – nach monatelanger Diskussion – mit der Verabschiedung des »Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes« eine Neuregelung auf den Weg gebracht. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz vor einigen Wochen in Kraft getreten.
Die Störerhaftung ist seither offiziell Geschichte: Betreiber von WLAN-Hotspots können jetzt – soweit zumindest die Intention der Regelung – nicht mehr für Gesetzesverstöße der Nutzer ihres Internetzugangs haftbar gemacht werden. Ob das Gesetz in der Praxis tatsächlich zuverlässigen Schutz bietet, ist jedoch umstritten.