Der BITMi sieht durch Patentstreitigkeiten Auswirkungen auf den Mittelstand

Patentstreitigkeiten bringen Mittelständler in Gefahr

9. Februar 2012, 6:37 Uhr | LANline/Simon Schlede

Die globalen Patentkriege etwa zwischen Apple, HTC, Motorola und Samsung bergen künftig auch gravierende Gefahren für den deutschen IT-Mittelstand, befürchtet der BITMi (Bundesverband IT-Mittelstand). Auf der CeBIT will der Verband in einem Positionspapier die Gefahren von Patentstreitigkeiten erklären.

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Da im Softwarebereich in Deutschland die Produkte eigentlich nicht patentierbar sind, würden bei einem so genannten Nichtigkeitsprozess ein deutsches Gericht diese Patente als unrechtmäßig und damit hinfällig einstufen, so der BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün. Dennoch kann der Patentinhaber gegen andere Unternehmen wegen Patentverletzung klagen, da laut Grün im deutschen Rechtssystem Nichtigkeits- und Verletzungsprozesse getrennte Verfahren sind. So könnten globale Konzerne hierzulande erfolgreich auf Patentverletzungen klagen und Recht zugesprochen bekommen, obgleich das Patent, um das es geht, nach deutschem Recht eigentlich ohne Substanz ist. Deutsche IT-Mittelständler können sich jedoch meist einen Rechtsstreit dieser Größe nicht leisten. Grün betont, dass sich die Rechtsstreits um Softwarefragen drehen und teils grundlegende Aspekte berühen, die auch deutsche Softwarehäuser betreffen könnten

Das Beispiel des Kölner Unternehmens Unitedprint.com zeigt, wie solche Patentklagen dem IT-Mittelstand schaden. Unitedprint.com druckt in Kleinauflagen Visitenkarten und Briefpapier, die die Kunden selbst online gestalten können. Der US-Marktführer Vistaprint, der auch nach Europa expandiert, erhob auf das Verfahren einen patentgeschützten Monopolanspruch und setzte beim Landgericht Düsseldorf im Juli 2007 durch, dass das deutsche Unternehmen seinen Dienst einstellen und Schadensersatz zahlen musste. Zur Berechnung der Schadensersatzansprüche musste Unitedprint.com seinem Konkurrenten Geschäftsgeheimnisse wie Kundendaten und interne Kalkulationen offenlegen. Erst das Bundespatentgericht erklärte im November 2008 das Patent von Vistaprint für nichtig.


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