Das EU-Parlament hat Anfang vergangenen Jahres die EU-Datenschutz-Grundverordnung verabschiedet. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes ist den Unternehmen Zeit gegeben, sich mit den auf sie zukommenden Neuerungen vertraut zu machen. Und das ist eine große Herausforderung.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wurde am 14. April 2016 in Brüssel verabschiedet. Unternehmen sollten nun die Zeit bis zum Inkrafttreten der Verordung am 25. Mai 2018 nutzen, sich mit den Neuerungen, die das Gesetz vorsieht, vertraut zu machen. Die Hauptziele des EU-Parlaments sind es, mit dieser Datenschutzreform ein einheitlich hohes Datenschutzniveau in Europa zu schaffen und bestehende Wettbewerbsverzerrungen infolge unterschiedlicher nationaler Datenschutzbestimmungen zu beseitigen.
Datenschutz-Management wird zur Pflicht
Mit der EU-DSGVO werden die Rechte der Verbraucher erweitert. Für Unternehmen entsteht im Gegenzug eine Vielzahl an neuen Pflichten. Von besonderer Bedeutung ist die Vorgabe zur Schaffung eines Datenschutzmanagements. Dies wird die größte Herausforderung für mittelständische Unternehmen und Selbstständige werden. Weitere wesentliche Aspekte sind die Themen Bußgelder, Haftbarkeit, Nachweispflicht und weltweite Geltung. Deutsche Unternehmen haben dabei allerdings gegenüber Firmen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten einen entscheidenden Vorteil: Das EU-Parlament hat in der DSGVO einige Fundamente dem deutschen Datenschutzrecht nachempfunden. Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz verliert hingegen ab dem 25. Mai 2018 seine Gültigkeit.
Eine Mitarbeiter-Position innerhalb der Unternehmensstrukturen wird mit Inkrafttreten der EU-DSGVO nunmehr deutlich in den Vordergrund gerückt: der Datenschutzbeauftragte. Auf diesen kommen mit Wirksamkeit der Verordnung mehr Pflichten als bisher zu. Der Beauftrage wird sich zukünftig nicht mehr nur um Aufgaben kümmern, die der Sicherstellung und Hinwirkung dienen, sondern auch dafür sorgen müssen, dass Vorgaben und Regeln eingehalten werden. Unternehmer und Datenschutzbeauftragte haften dafür persönlich.