EU-Datenschutz-Grundverordnung

Am besten gestern umsetzen

6. Februar 2017, 11:28 Uhr | Autor: Arwed Kunow

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Bußgelder drohen bei Nichtbeachtung der EU-DSVGO

Mehrarbeit entsteht jedoch nicht nur für Datenschutzbeauftragte. Auch bezüglich der Datenschutzrichtlinien und Mitarbeiterschulungen wird es Änderungen geben. Künftig stehen Unternehmen in der Nachweispflicht. Hierfür wird ein Datenschutz-Management-System inklusive Risikoanalysen, Strukturen, Prozessen, Kontrollen und Change Management notwendig werden. Hinzu kommt, dass Unternehmen die betroffenen Personen künftig umfassender und früher über deren Datenverarbeitung informieren müssen. Eine Nichtbeachtung führt zu hohen Bußgeldern. Und diese werden sich von den bisher recht niedrig gehaltenen Sanktionen deutlich unterscheiden. So ist zum Beispiel im Fall eines Verstoßes gegen die Rechte von Betroffenen nun die Höhe auf bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes desbetroffenen Unternehmens gestiegen. Schlimmstenfalls beträgt die Sanktion eine Höhe von 20 Millionen Euro.

Die Datenschutzverordnung wirkt sich nicht nur auf Unternehmen mit Sitz innerhalb der Europäischen Union aus, sondern auch außerhalb. Auch diese Firmen müssen zukünftig nach der neuen EU-DSGVO handeln, wenn sie Daten von Personen aus der EU verarbeiten.

Fest steht, dass die neuen Regulierungen der EU-DSGVO gerade für kleine und mittelständische Unternehmen eine Vielzahl betriebsinterner Veränderungen mit sich bringen. Es empfiehlt sich, bereits frühzeitig – also schon in der jetzigen Übergangsphase – Informationen zur Anpassung der Betriebsabläufe an das neue rechtliche Umfeld einzuholen und die dafür notwendigen Schritte bereits vorzubereiten.

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