Im Vergleich zum Entwurf der EU-Kommission würden zahlreiche Regelungen verschärft, heißt es. „Das betrifft unter anderem die Vorgaben für die Einwilligung zur Datennutzung, die erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen.“
Es sei unklar, in welchen Fällen die Unternehmen überhaupt noch eine wirksame Einwilligung ihrer Kunden für die Nutzung von Daten über den eigentlichen Vertragszweck hinaus einholen dürfen.
Ferner können Anbieter nicht mehr kleinere, nachträgliche Änderungen an den AGBs vornehmen, sofern diese persönliche Daten betreffen. Bei Verstößen drohen hohe Strafen.
Kempf: „In der Praxis führen diese Einschränkungen zu großer Rechtsunsicherheit. Viele Unternehmen werden nicht wissen, welche Einwilligungen sie für welche Daten einholen dürfen und ob diese Bestand haben.“ Das müssten dann die Gerichte klären.