EU-Datenschutzverordnung

Bitkom fordert Nachbesserung

9. Januar 2013, 16:03 Uhr | Markus Kien

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Rechtsunsicherheit durch neue Regelungen

Im Vergleich zum Entwurf der EU-Kommission würden zahlreiche Regelungen verschärft, heißt es. „Das betrifft unter anderem die Vorgaben für die Einwilligung zur Datennutzung, die erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen.“

Es sei unklar, in welchen Fällen die Unternehmen überhaupt noch eine wirksame Einwilligung ihrer Kunden für die Nutzung von Daten über den eigentlichen Vertragszweck hinaus einholen dürfen.

Ferner können Anbieter nicht mehr kleinere, nachträgliche Änderungen an den AGBs vornehmen, sofern diese persönliche Daten betreffen. Bei Verstößen drohen hohe Strafen.

Kempf: „In der Praxis führen diese Einschränkungen zu großer Rechtsunsicherheit. Viele Unternehmen werden nicht wissen, welche Einwilligungen sie für welche Daten einholen dürfen und ob diese Bestand haben.“ Das müssten dann die Gerichte klären.


  1. Bitkom fordert Nachbesserung
  2. Rechtsunsicherheit durch neue Regelungen
  3. Noch „erheblicher“ Verbesserungsbedarf

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