Verpasst wurde aus Sicht des Bitkom auch, die von der Kommission vorgeschlagenen unzureichenden Regelungen bei der so genannten Auftragsdatenverarbeitung zu verbessern, die vor allem bei Diensten rund um das Cloud Computing von Bedeutung sind. „Die Verantwortlichkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer müssen bei der Auftragsdatenverarbeitung – wie im deutschen Recht – klar geregelt werden. Hier besteht noch Nachbesserungsbedarf“, sagte Kempf.
Positiv seien die Änderungsvorschläge des EU-Parlaments hinsichtlich eines „Rechts auf vergessen werden“. „Die Regelungsvorschläge zum Löschen von Nutzerdaten sind praxistauglicher gestaltet worden“, sagte Kempf.
Insgesamt sieht der Bitkom noch erheblichen Verbesserungsbedarf bei der Gestaltung der europäischen Datenschutzverordnung. Der heute vorgestellte Bericht werde nun im zuständigen Ausschuss beraten.