IT, TK und Consumer-Electronics

Bitkom zu den Neuerungen 2016

8. Januar 2016, 10:29 Uhr | Markus Kien, funkschau (Quelle: Bitkom)

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Breitband-Förderung, E-Vergabe und Vertrauensdienste

Breitband-Förderprogramm startet: Angelaufen ist bereits das Breitband-Förderprogramm des Bundes, das im Jahr 2016 die ersten Ausbauprojekte fördern wird. Insgesamt wird der Bund 2,1 Milliarden Euro bereitstellen, um den Ausbau schneller Internetverbindungen mit mindestens 50 Mbit/s in unterversorgten Gebieten zu fördern. Kommunen und Landkreise können für Beratungsleistungen bis zu 50.000 Euro beantragen. Die Umsetzung von Ausbauprojekten wird mit bis zu 15 Millionen Euro pro Projekt gefördert. Zusätzlich zu den Bundesmitteln stellen die Länder weitere Fördergelder bereit.

Staatlicher Einkauf wird schrittweise auf E-Vergabe umgestellt: Der staatliche Einkauf wird ab Mitte 2016 mit dem Gesetz und der Verordnung zur Vergaberechtsmodernisierung neu geregelt. Der Staat muss seine Vergabeverfahren stufenweise von 2016 an bis spätestens 2018 vollständig auf elektronische Kommunikation umstellen. Die so genannte E-Vergabe wird zunächst nur für europaweite Ausschreibungen gelten, beim Einkauf von ITK-Produkten und -Diensten ab einem Auftragsvolumen von 207.000 Euro. Der Rechtsrahmen für geringere  Auftragswerte wird aber voraussichtlich im Jahr 2016 festgelegt. Bitkom begrüßt besonders, dass der deutsche Gesetzgeber die E-Vergabe ohne Pflicht zur Verwendung von Signaturen umgesetzt hat. Dadurch erspart er den öffentlichen Auftraggebern und den bietenden Unternehmen erheblichen Aufwand.

Neue Regelungen für elektronische Signaturen und andere Vertrauensdienste: Am 1. Juli 2016 treten neue Regelungen für Vertrauensdienste nach der EU-Verordnung eIDAS in Kraft. Zu Vertrauensdiensten zählen zum Beispiel elektronische Signaturen oder elektronische Zeitstempel. Die Verordnung bestimmt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen eine digitale Signatur als rechtswirksame Unterschrift vor Gericht anerkannt werden kann. Darüber hinaus kommen neue Vertrauensdienste hinzu, die bisher im deutschen Signaturgesetz nicht geregelt und deshalb nicht zulässig waren. So wird es ein elektronisches Siegel geben, quasi die elektronische Signatur einer juristischen Person. Außerdem werden Fernsignaturen zugelassen und auch Authentifizierungsdienste für Webserverzertifikate sind neu.

 

Anbieter zum Thema

zu Matchmaker+

  1. Bitkom zu den Neuerungen 2016
  2. Breitband-Förderung, E-Vergabe und Vertrauensdienste

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu BITKOM e. V.

Weitere Artikel zu TK-Distribution

Matchmaker+