Cloud-Recht

Das Ende für amerikanische Cloud-Dienste?

26. Januar 2018, 10:48 Uhr | Autor: Alexander Zeyss / Redaktion: Sabine Narloch
© tom_u - 123RF

In den Vereinigten Staaten wird im Juni ein Urteil darüber erwartet, ob US-Ermittler künftig Einsicht in sämtliche Bürger- und Untenehmensdaten erhalten sollen. Ein Statement von Alexander Zeyss, CFO und Geschäftsführer von Dracoon.

Während sich hierzulande Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Behörden auf die bevorstehende bürgerfreundliche Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) einstellen, zeichnet sich in den USA eine gegensätzliche Bewegung ab: Ende Juni soll der US-Supreme Court darüber entscheiden, ob US-Ermittler künftig Einsicht in sämtliche Bürger- und Unternehmensdaten erhalten. Konkret geht es um einen Rechtsstreit mit Microsoft. Das Unternehmen soll Ermittlern auch Daten, die im Ausland gespeichert werden, zur Verfügung stellen. Dabei soll es keine Rolle spielen, in welchem Land diese Daten gespeichert sind und welche Gesetze dort herrschen. Stattdessen genügt es, wenn das Unternehmen, das die Daten verwaltet, in den USA tätig ist.

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Alexander Zeyss CFO und Geschäftsführer von Dracoon
Alexander Zeyss ist CFO und Geschäftsführer von Dracoon.
© Dracoon

Wenn das US-Justizministerium tatsächlich einem globalen Datenzugriff zustimmt, käme dies auf dem Gebiet des Datenschutzes einer Kriegserklärung an Europa gleich. Vermutlich würde der amerikanische Weg des „Big Brother is watching you everywhere“ das Ende der Nutzung von amerikanischen Cloud-Diensten für europäische Unternehmen bedeuten, da diese dann im Konflikt zu europäischem Recht stünden.

Sichere Software, die geistiges Eigentum gegen Kriminelle, Spione und Regierungen schützt, ist daher die Zukunft einer freiheitlichen Gesellschaft. Bleibt abzuwarten, wie der Supreme Court in wenigen Monaten über den Datenschutz in der Cloud entscheidet. Für Nutzer sollte aber heute schon klar sein, dass nur eine kompromisslos sichere Enterprise File Sharing-Lösung ohne Backdoors (1) die hundertprozentige Gewissheit über die Sicherheit der Daten gewährleisten kann.
 
(1) Backdoor (auch Trapdoor oder Hintertür) bezeichnet einen (oft vom Autor eingebauten) Teil einer Software, der es Benutzern ermöglicht, unter Umgehung der normalen Zugriffssicherung Zugang zum Computer oder einer sonst geschützten Funktion eines Computerprogramms zu erlangen.


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