Internet am Arbeitsplatz ist nicht mehr wegzudenken, aber wie ist die private Nutzung geregelt – und was ist mit mobilen Endgeräten? Ein Thema, das nicht nur aus datenschutzrechtlichen Gründen für Kopfschmerzen sorgen kann.
Ja, es ist eine abgedroschene Floskel, dass das Internet heutzutage nicht mehr wegzudenken ist. Wir sind sozusagen davon umgeben: Zu Hause wahlweise am Computer oder Fernseher, bei der Arbeit am PC, unterwegs im Auto oder bei Freunden auf der Gartenterrasse. Und ja, es ist toll, wenn man jederzeit überall erreichbar ist (behaupten zumindest viele). Warum also nicht auch während der Arbeitszeit? Nur so ein bisschen. Nebenbei. Und – achja, natürlich – warum nicht auch direkt mit dem eigenen Smartphone? Damit ist man ohnehin bestens vertraut und man muss nicht zwei Geräte mit sich herum schleppen, bloß weil man auf der Autobahn im Stau stehend mal kurz dienstliche Mails kontrollieren möchte, um sogleich wieder zur Navigations-App zurückzukehren und den nächsten Schleichweg um das Blechchaos herum zu finden.
Sie sind verwirrt? Zu Recht. Denn die Übergänge von dienstlichen und privaten Aspekten, wenn es um die Nutzung der betrieblichen IT-Landschaft geht, sind heutzutage fließend, um nicht zu sagen sie verschwimmen. Waren wir gestartet beim Internet am Arbeitsplatz, kommen wir ruck-zuck zum Urlaubsstau mit der Familie – so schnell geht das mittlerweile. Doch zurück zum eigentlichen Kern der Sache.
Ging es zu früheren Zeiten beim Stichwort „private Nutzung“ noch einzig um die Entscheidung erlauben oder verbieten und bei der Bedienung des Telefons vielleicht noch um eine gesonderte hausinterne Vorwahl, um private Gespräche über dienstliche Apparate abzurechnen, so stellen sich mittlerweile ganz andere Herausforderungen. Doch zunächst zu den Grundlagen, also dem „Früher“.