Zwischen Kundengespräch und Urlaubsstau

Das Internet am Arbeitsplatz und die private Nutzung

19. August 2013, 16:11 Uhr | Stefan R. Seiter, Rechtsanwalt bei der SK-Consulting Group

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Ach, das auch noch?!

Denn wenn Sie die Nutzung von mobilen Geräten im Unternehmen wasserdicht organisieren wollen, gilt es einen wahren Hürdenlauf an Fragen zu klären, und zwar bevor von einigen übereifrigen Mitarbeitern Fakten geschaffen werden. Auszugsweise seien lediglich die folgenden Punkte kurz angesprochen:

  • Gibt es spezielle Zugriffsrechte oder kann erst mal jeder auf alles zugreifen? In Einzelfällen kann es geboten sein, dass Gerät A nur auf das interne Netz zugreift, Gerät B zusätzlich auch ins Internet kann und Gerät C ausschließlich E-Mails synchronisieren soll. Das muss technisch sichergestellt sein; eine organisatorische Regelung allein genügt nicht.
  • Gibt es eine „Container-Software“, mit der beispielsweise dienstliche von privaten Mails trennen kann? Ansonsten steht man wieder vor dem altbekannten Problem der möglichen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses, siehe oben (der „Klassiker“).
  • Können die verschiedensten Endgeräte (I-OS, Android, Windows, Blackberry), die ins Unternehmen eingebracht werden können, überhaupt zentral einheitlich verwaltet werden?
  • Was passiert bei Verlust eines Gerätes? In welchen Fällen kann/darf das Unternehmen auf ein einzelnes Gerät zugreifen? (vgl. auch § 42a BDSG)
  • Gibt es eine Bezuschussung für die Mitarbeiter beim Kauf von neuen Geräten? Wie ist die laufende Abrechnung von dienstlichen/privaten Gesprächen geregelt?
  • Wie sind die Verantwortlichkeiten geregelt in Bezug auf Sicherheit der Hardware, aktuelle (und gültige!) Lizenzen für Software (Vorsicht bei Apps für den Privatgebrauch) sowie anfallende Extra-Gebühren bei Datentarifen?
  • Haben Sie sich ein Bild davon gemacht, was zu tun ist bei Lizenz-oder Urheberrechtsverstößen, sowie beim Ersatz eines verloren gegangenen Gerätes?

Und, kommen Sie immer noch mit? Wenn ja, dann dürfen Sie sich glücklich schätzen, ein absoluter Überflieger in dieser Materie zu sein. Falls nein, dürfen Sie sich ebenfalls glücklich schätzen; und zwar insofern, als Sie sich in bester Gesellschaft mit der überwiegenden Mehrzahl all derjenigen Unternehmen befinden, die exakt vor diesen Problemen stehen. Und was ist zu tun, wenn man vor solch großen Herausforderungen steht? Genau, man setzt sich erst mal hin.

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