Zwischen Kundengespräch und Urlaubsstau

Das Internet am Arbeitsplatz und die private Nutzung

19. August 2013, 16:11 Uhr | Stefan R. Seiter, Rechtsanwalt bei der SK-Consulting Group

Fortsetzung des Artikels von Teil 4

Fazit

Wichtig sind anfangs vor allem ganz grundlegende Dinge. Dazu gehört maßgeblich, sich mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten an einen Tisch zu setzen und eine Strategie auszuarbeiten, wie das Thema der (auch privaten) Nutzung von mobilen Geräten effektiv angegangen werden kann. Dazu sollten in einem ersten Schritt vor allem organisatorische Anforderungen („Brauchen wir zwingend den technischen Tausendsassa unter den Smartphones?“) sowie technische Rahmenbedingungen („Kann unsere IT den Support für all diese Einzelfälle überhaupt noch leisten?“) geklärt werden. Das Ganze mündet dann idealerweise in einer entsprechenden Richtlinie, die den Mitarbeitern bekannt gemacht wird und dann (gegebenenfalls unter Einbeziehung von individualvertraglichen Absprachen) ihre volle Wirkung einer (hoffentlich) effektiven und vor allem sicheren Nutzung der mobilen Geräte im Unternehmen entfaltet.

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