Studie und Kommentare

Das Recht auf Vergessen

13. Mai 2014, 15:59 Uhr | Quelle: Iron Mountain & Bitkom

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Iron-Mountain-Statement

Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer von Iron Mountain Deutschland
© Iron Mountain

„Mit dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Google wurde der Datenschutz auf Seiten der europäischen Verbraucher nochmals deutlich gestärkt. Wer speichern kann, muss auch löschen können. Das Urteil bekräftigt, dass Verbraucher unter bestimmten Umständen jederzeit die Möglichkeit haben sollten, die dauerhafte Löschung ihrer persönlichen Daten zu veranlassen. So wird es auch die geplante EU-Datenschutzreform vorsehen“ kommentiert Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer von Iron Mountain Deutschland.

Und weiter: „Ob das ‚Recht auf Vergessen‘ in der Praxis von allen Unternehmen umgesetzt werden kann, muss derzeit bezweifelt werden.“

Hinzu komme, dass in Zeiten von Big Data personenbezogene Informationen in allen möglichen Kanälen gespeichert werden. E-Mail, Online, Social Media und - was nicht vergessen werden sollte – in Papierform. „Wir haben mit PwC im Rahmen einer Studie zum Informationsrisiko festgestellt, dass die Hälfte der deutschen Unternehmen (46 Prozent) dazu tendiert, ihre Informationen zu horten. Unternehmen löschen nicht gerne Informationen“, so Börgmann abschließend.

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