Grundsätzlich sollen so wenige Information wie möglich gesammelt werden – es dürfen nur jene Daten erhoben werden, die tatsächlich gebraucht werden. Und diese Daten müssen so sicher gespeichert werden, dass unbefugter und unrechtmäßiger Zugriff, aber auch versehentlicher Verlust der Daten nicht möglich ist.
Zudem dürfen die Daten nicht länger gespeichert werden, als sie tatsächlich gebraucht werden, und für keinen Zweck genutzt werden, der nicht mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar ist. Ihren Kunden müssen Unternehmen in einfacher Sprache erklären, warum sie die Daten überhaupt brauchen und wie lange sie gespeichert werden sollen. Unternehmen und Organisationen, die viel mit personenbezogenen Daten arbeiten, müssen zudem einen Datenschutzbeauftragten ernennen.
Wie fallen die Reaktionen aus?
Verbraucher- und Datenschützer jubeln. Für sie sind die neuen Regeln ein Meilenstein: besserer Schutz der Privatsphäre, mehr Kontrolle über die eigenen Daten, mehr Macht für Strafverfolgungsbehörden bei Rechtsverstößen. “Das ist der letzte Schritt der bahnbrechenden Reform des EU-Datenschutzes”, sagte etwa der Grünen-Abgeordnete und Verhandlungsführer des Europaparlaments Jan Philipp Albrecht nach der Einigung mit den EU-Staaten. Zwei Jahre später sagt die Vize-Generaldirektorin des europäischen Verbraucherschutzverbands Beuc, Ursula Pachl: “Konsumenten profitieren natürlich von vielen neuen Diensten, die auf der Verarbeitung von Nutzerdaten basieren. In vielen Fällen war die Einhaltung dieser Regeln jedoch das schwache Element dieser Dienste.”
Offene Kritik kommt auch aus der Wirtschaft kaum noch. Der europäische Unternehmerverband Business Europe begrüßt etwa, dass die Regeln in der EU bald einheitlich sind. Während der Gesetzgebung haben jedoch besonders große Tech-Firmen versucht, den Datenschutz aufzuweichen. Heute fürchten vor allem kleinere und mittlere Unternehmen sowie Vereine den bürokratischen Aufwand – und hohe Strafen, falls sie gegen die neuen Regeln verstoßen.
Wie geht es weiter mit dem Datenschutz in der EU?
Die EU-Kommission hat im vergangenen Jahr weitere Reformvorschläge für die elektronische Kommunikation via WhatsApp, Facebook oder Skype vorgelegt. Diese sehen in vielen Fällen die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer zur weiteren Verwendung von Informationen wie Inhalt und Metadaten vor.