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Datenschutzrechtlich unbedenkliche Videoüberwachung

30. Januar 2017, 16:17 Uhr | Autor: Veli Kirim / Redaktion: Axel Pomper
© Hikvision

Um das eigene Firmengelände vor unbefugtem Betreten zu schützen, haben Sicherheitsvorkehrungen oberste Priorität. Videoinstallationen helfen, doch Unternehmen müssen dabei eines bedenken: Sie sorgen zwar für höhere Sicherheit, setzen Angestellte aber einer bedenklichen Rundum-Überwachung aus.

Um die negativen Folgen von Diebstählen jeglicher Art so gering wie möglich zu halten, sind die Unternehmensgebäude unter anderem mit Videoinstallationen auszustatten. Für den unglücklichen Fall eines Einbruchs oder Datendiebstahls, sollte zumindest eine schnelle Aufklärung der Straftat möglich sein. Unternehmen müssen dabei jedoch auch Rechtliches berücksichten. Neben den eigenen Arbeitnehmern könnten auch Kunden und Lieferanten, die im Unternehmen ein- und ausgehen, durch die Videoüberwachung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzten werden.

Über rechtliche Grundlage schlau machen

Im ersten Schritt gilt für Unternehmen, die eine Videoüberwachung einführen wollen, sich über die aktuelle Gesetzeslage und das Thema Datenschutz zu informieren: Die Persönlichkeitsrechte von Personen sind unter anderem über das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) geregelt. Das BDSG verfolgt den Zweck, einzelne Personen davor zu schützen, dass sie durch den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt werden. „Umgang“ umfasst dabei die Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Erfassung und Aufnahme) sowie die Nutzung personenbezogener Daten. Nicht-öffentliche Stellen – also auch Unternehmen – sind zum Beispiel dazu verpflichtet, Personen, über die sie Daten wie Videomaterial gespeichert haben, von der Speicherung in Kenntnis zu setzen.

Datenschutzkonforme Videoüberwachung mit der richtigen Lösung

Sobald sich Unternehmen über die Gesetzeslage informiert haben, müssen Sie im zweiten Schritt eine Lösung finden, die eine datenschutzkonforme Videoüberwachung ermöglicht und für die nötige Balance zwischen notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und dem Privatsphärenschutz der Betroffenen sorgt. Was es unter anderem für eine datenschutzkonforme Videoüberwachung zu beachten gilt, zeigen die folgenden Aspekte.

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  1. Datenschutzrechtlich unbedenkliche Videoüberwachung
  2. Aspekte einer datenschutzkonformen Videoüberwachung

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