Unternehmen sind gut beraten, sich bereits jetzt auf das Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung vorzubereiten. Unabhängig davon, wie Bestimmungen mit Öffnungsklauseln in der nationalen Umsetzung konkret ausformuliert werden, führt an der verschärften Regelung kein Weg vorbei. Damit es im Mai 2018 kein böses Erwachen gibt, sollten die betrieblichen Vorarbeiten baldmöglichst anlaufen – im Einzelnen bedeutet dies:
Prüfen Sie bereits jetzt, welche Systeme im Unternehmen von der neuen Gesetzgebung betroffen sind.
Prüfen Sie Ihr bestehendes Datenschutzmanagement-System auf Gesetzeskonformität.
Wo steht Ihr Unternehmen jetzt und was ist wann zu tun, um den zukünftigen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden?
Führen Sie eine Risiko-Analyse durch. Welche Risiken und Gefährdungen drohen Ihrem Unternehmen?
Planen Sie Ihre Ressourcen – sowohl im Hinblick auf Mitarbeiter als auch auf das Budget. Es gibt viele Veränderungen und Vieles wird anzupassen sein.
Erstellen Sie einen Plan. In größeren Unternehmen wird die Transformation auf die Datenschutzgrundverordnung eine große Herausforderung. Beginnen Sie rechtzeitig – einige Arbeitsschritte können schon jetzt umgesetzt werden.
Die EU-DSGVO sieht vor, dass die meisten Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Unabhängig davon, wie der deutsche Gesetzgeber mit der Öffnungsklausel umgeht: Jetzt ist der beste Zeitpunkt, die interne Situation zu prüfen und sich rechtzeitig externe Unterstützung zu holen.
Das neue Datenschutzgesetz sieht umfassende Rechenschafts- und Dokumentationspflichten vor. Überlegen Sie, wie und mit welchen Mitteln Sie dies zukünftig gewährleisten können.
Dies alles verursacht (hohe) Umsetzungskosten. Planen Sie diese auch in Ihr zukünftiges Budget ein.