Für grundsätzlich problematisch erachtet Eco weiterhin die zusätzlichen Verpflichtungen, die der Gesetzesentwurf den Internet- und Telekommunikationsunternehmen auferlegt. Dies bedeutet für die betroffenen Unternehmen, die ohnehin bereits seit Jahren sowohl gesetzliche als auch freiwillige Sicherheitsverpflichtungen erfüllen, eine zusätzliche Belastung. Der Fokus sollte stärker auf die kritischen Infrastrukturen und deren Betreibern gelegt werden, die ebenfalls einen Beitrag zur Erhöhung der IT-Sicherheit leisten müssen. Hier bestehe ein Verbesserungsbedarf des Gesetzgebers, so Süme.
Eco begrüßt, dass die auch innerhalb der Bundesregierung umstrittene Regelung zur Nutzerdatenspeicherung für Telemediendienstanbieter zur Störungsbekämpfung, die teilweise als neue Form der Vorratsdatenspeicherung kritisiert wurde, aus dem Gesetzesentwurf gestrichen wurde.
Man warte nun gespannt auf das im kommenden Jahr beginnende parlamentarische Verfahren und die Einbeziehung des Bundestages sowie den Verlauf des europäischen Notifizierungsverfahren und hoffe auf eine inhaltlichen Einbettung und Verzahnung mit der europäischen NIS-Richtlinie.