Ein Jahr DSGVO – was waren die größten Fettnäpfchen, in die man seit dem Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung getreten ist? Micro Focus gibt einen Überblick.
Am 25. Mai 2018 trat mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) das bisher umfangreichste Datenschutzgesetz weltweit in Kraft. Bislang lassen sich zahlreiche Verstöße gegen die DSGVO feststellen – in Deutschland beispielsweise konnten bis dato 81 Fälle mit Strafen in Höhe von insgesamt 485.490 Euro verzeichnet werden. Auch europaweit hat die DSGVO ihre Spuren hinterlassen. Viele dieser Verstöße halten sich eher im kleinen Rahmen, doch es gab durchaus auch einige nennenswerte Fehltritte von Unternehmen mit hohen Geldstrafen. Micro Focus hat im Folgenden die fünf interessantesten Fälle zusammengestellt:
1/5: 50 Millionen Euro – Dem Internetgiganten Google geht es an den Kragen
Januar 2019 - Die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte ihre erste DSGVO-Buße gegen Google und damit das bisher größte Bußgeld in der Geschichte des europäischen Datenschutzes: 50 Millionen Euro. Die Behörde wirft Google zwei Verstöße gegen die europäische DSGVO vor. Die wesentlichen Datenschutzinformationen seien auf mehrere Dokumente verteilt und könnten so von Laien gar nicht oder nur schwer gefunden werden. Das verstoße gegen das Prinzip der Transparenz. Des Weiteren sind die Angaben von Google, selbst wenn sie komplett aufgefunden wurden, zu ungenau, um dem Nutzer wirkliche Informationen über die Zwecke der Datenerhebung zu vermitteln. Darüber hinaus seien die Einstellungsfunktionen für personalisierte Werbung illegal. Die Beschwerde wurde von der Organisation Noyb und von der französischen Organisation La Quadrature du Net eingereicht. Neben dem aktuellen Vorgehen gegen Google hat Noyb kürzlich auch gegen große Streaming-Dienste wie Netflix, Apple Music, Amazon Prime und Spotify ähnliche Beschwerden eingereicht. Die Sanktionen könnten dabei theoretisch noch höher ausfallen als 50 Millionen Euro, da bis zu zwei Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes als Strafmaß möglich sind.