Mit dem Vectoring-Verfahren können in Gebieten, die mit VDSL erschlossen sind, höhere Übertragungsraten von bis zu 100 Megabit pro Sekunde erzielt werden. Die Technologie verringert, vergleichbar der Rauschunterdrückung bei Kopfhörern, die gegenseitige Störung benachbarter Kupferleitungen. Allerdings kann mit heutiger Technik immer nur ein einziges Unternehmen das Verfahren an einem Kabelverzweiger (KVz), in dem die Kundenleitungen gebündelt sind, einsetzen. Die Telekom hatte Ende 2012 beantragt, den Zugang für Wettbewerber an den KVz einzuschränken, um ausschließlich selbst Vectoring einzusetzen. In einem ersten Entscheidungsentwurf Anfang April hatte die Bundesnetzagentur bereits das Recht auf den freien Zugang zum KVz für alle Wettbewerber bestätigt. Der Entwurf enthielt jedoch weitreichende Privilegien für die Telekom, den Zugang zum KVz zu verwehren oder nachträglich zu kündigen und damit andere Anbieter zu verdrängen.