Neu ist jetzt, dass die Telekom den Zugang zum KVz nicht nachträglich kündigen kann, wenn diese bis zu einer bestimmten Frist oder mit Fördermitteln erschlossen worden sind. Auch die technischen Anforderungen für den Open-Access wurden geändert. Zudem wird eine "Vectoring-Liste" eingeführt, aus der erfolgte und geplante Ausbauvorhaben ersichtlich sind. Kollisionen zwischen mehreren Anbietern könnten so frühzeitig geklärt werden. "Die Bundesnetzagentur hat damit die wesentlichen Änderungsvorschläge von Ewe Tel und anderen Marktteilnehmern aufgegriffen und damit ein insgesamt ausgewogenes Regelwerk für den Umgang mit Vectoring geschaffen. Ein Wermutstropfen bleibt: Die Telekom kann unter bestimmten Bedingungen weiterhin den Zugang zum KVz kündigen. Damit werden die angekündigten Investitionen der Telekom gegenüber den getätigten Investitionen von Ewe Tel und anderen Unternehmen privilegiert", so Westfal.
Die Entscheidung tritt nach Abschluss des einmonatigen Konsultationsverfahrens bei der EU-Kommission mit Veröffentlichung im Amtsblatt der BNetzA in Kraft.