Wie Start-ups sich richtig vorbereiten

Fehlende Compliance zur EU-DSGVO kann teuer werden

13. März 2017, 10:40 Uhr | Axel Pomper

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Was Start-ups tun sollten

Junge, technikaffine Gründer sind gegenüber Technologien wie dem Cloud Computing ja eher offen. Aber steht das Modell nicht gerade im Widerspruch zur EU-Verordnung?

LaPalme: Tatsächlich holen laut Cloud-Monitor 2016 kleine und mittlere Unternehmen, zu denen gerade auch Start-ups gehören, besonders stark bei der Nutzung von Cloud-Diensten auf. Schließlich kommen Gründer wohl kaum günstiger an eine so leistungsfähige IT-Infrastruktur. Für die DSGVO ist es aber unerheblich, auf welcher Plattform Daten gespeichert werden, da nur die Datensicherheit gewährleistet sein muss. Und tatsächlich ist es sogar so, dass die meisten Cloud-Anbieter von sich aus bereits Verschlüsselungstechniken nutzen. Es gibt hier nur einen Knackpunkt: Laut Verordnung kann die Verantwortung für den Datenschutz nicht an einen externen Dienstleister ausgelagert werden – Start-ups bleiben also so oder so in der Verantwortung. Und dieser können sie nur nachkommen, wenn sie selbst eine Verschlüsselungslösung nutzen, und so die Kontrolle bei Ihnen bleibt.

Wie können kleine Start-ups da überhaupt mithalten und tatsächlich die Kontrolle über die Daten garantieren?

LaPalme: Die Besonderheit am Cloud Computing ist ja, dass die Daten in Rechenzentren rund um den Globus liegen können. Sobald es sich jedoch um personenbezogene Daten eines EU-Bürgers handelt, gilt ausnahmslos der Datenschutz der EU-DSGVO. Und der Urheber der Daten muss dann zwingend die Kontrolle darüber ausüben. Das gelingt aber nur mit einer eigenen Verschlüsselungslösung. Denn so kann niemand sonst die Daten lesen – nicht einmal der Cloud-Anbieter. So können auch kleine Start-ups mit wenig Aufwand die alleinige Gewalt über ihre Daten garantieren.  

Gemäß Verordnung muss ein Unternehmen wissen, wo genau die Daten gespeichert sind. Wie lässt sich also der reale Standort der Daten bestimmen?

LaPalme: Es gibt Verschlüsselungslösungen, die auch den Speicherort der Daten zurückverfolgen können. Die Lösung von Winmagic gibt Unternehmen beispielsweise einen entsprechenden Überblick darüber, wo genau die verschlüsselten Daten liegen. Das ist deshalb wichtig, weil es aus Sicht der DSGVO erlaubte und nichterlaubte Standorte gibt. Nach Auffassung der EU handelt es sich hierbei um Länder mit unzureichender Rechtsstaatlichkeit, ganz besonders im Fall von Menschenrechtsverletzungen, wie sie die Charta der Grundrechte der Europäischen Union definiert. Können Firmen den Standort nachvollziehen, lassen sich Vorgaben gezielter durchsetzen und die Sicherheit wieder gewährleisten. Das gelingt etwa durch eine strikte Trennung von Sicherheitsschlüsseln oder Zugangsdaten vom Arbeitsbereich der Cloud. 

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