Je mehr Unternehmen sich für den Einsatz von Cloud-Computing entscheiden, um ihre Daten sicherer zu speichern, desto größer wird die Bedeutung von Cloud-Service-Brokern (CSB) – das sind externe Vermittler von Cloud-Lösungen: Sie werden im Jahr 2015 schon rund ein Fünftel aller Cloud Services bereitstellen.
„Bevor sich Unternehmen für die Dienste eines Drittanbieters entscheiden, müssen sie aber zunächst sicherstellen, dass die Verwendung eines solchen CSB-Systems nicht den Datenschutz beeinträchtigt“, sagt Olaf Riedel.
BYOC wird Unternehmen langfristig beschäftigen
Mit Bring-Your-Own-Cloud (BYOC) stellt ein weiterer digitaler Trend die Unternehmen vor Herausforderungen beim Datenschutz: Das Konzept erlaubt Mitarbeitern, ihre persönlichen Clouds für Kollegen zu öffnen, sodass sie gemeinsam an Projekten arbeiten können. IT-Verantwortliche befürchten Risiken beim Datenschutz. Denn aktuell ist nur ein Viertel der Unternehmen gegen die damit einhergehenden datenschutzrechtlichen Risiken gewappnet.
„Genauso wie IT-Abteilungen gelernt haben, sich auf die Nutzung von privaten Endgeräten und Social Media einzustellen, müssen sie auch mit dieser neuen Entwicklung umgehen. Anstatt Bring-Your-Own-Cloud-Konzepte grundsätzlich zu verbieten, sollten Richtlinien für einen sicheren Umgang mit BYOC entwickelt werden“, sagt Riedel.
Neue Methode der Datensicherung ist auf dem Vormarsch
Das Thema In-Memory-Computing wird in den kommenden Jahren eine immer wichtigere Rolle spielen: Beim Einsatz eines solchen Systems können Informationen im Hauptspeicher gelagert und somit schneller zugänglich gemacht werden. Für Unternehmen bedeutet dies neue, ungeahnte Möglichkeiten der Datensammlung und -erfassung.
Doch In-Memory-Computing birgt gleichermaßen große datenschutzrechtliche Risiken: „Es ist nur schwer möglich, mit der hohen Geschwindigkeit technischer Entwicklungen Schritt zu halten. Heute beschlossene Datenschutzrichtlinien sind morgen bereits wieder veraltet. Aber die Unternehmen können sich hierauf einstellen: Sie müssen schon jetzt Rechtsgrundlagen für den Datenschutz erarbeiten, die flexibel genug sind, um sich laufend an neue Technologien wie etwa In-Memory-Computing anzupassen“, sagt Olaf Riedel.