Grenzübergreifende Geschäfte sind Alltag. Doch ob interkontinental oder innerhalb Europas: Wer im Ausland produzieren oder verkaufen will, muss organisatorisch die richtigen Schritte einleiten. Der ERP-Hersteller Pro Alpha hat zusammengefasst, was dabei zu beachten ist.
Bei der Expansion ins Ausland wird ein Schlüsselfaktor gerne außer Acht gelassen, das Rechnungswesen. Denn trotz internationaler Standards bestehen in anderen Ländern für die Rechnungslegung lokale Vorschriften und Besonderheiten. Nur zwei von vielen: So arbeitet man in Frankreich nicht mit Kontenrahmen. Unternehmen, die hier tätig sind, müssen ihre Bücher unter Beachtung des zentral vorgegebenen Allgemeinen Kontenplans, des Plan Comptable Général, führen. Und in einigen Ländern schreiben die Steuerbehörden für die Datenübermittlung spezifische Formate vor, in Polen seit 2016 zum Beispiel das Standard Audit File (SAF-T). Worauf müssen Unternehmen bei der Internationalisierungalso achten?
Recht ist nicht gleich Recht
Die Klärung rechtlicher Aspekte wie Rechtsform und Firmierung ist nur der erste Schritt. Während es in einigen Ländern vollkommen ausreichend ist, eine Betriebsstätte zu eröffnen, erfordern andere Staaten zwingend die Gründung eines rechtlich selbständigen Tochterunternehmens. Zudem ist es in China beispielsweise nötig, den Firmennamen in Mandarin zu übersetzen. Auch eine frühe Recherche zu nötigen Konformitätsnachweisen und Zertifikaten erspart so Überraschungen. Ebenso unabdingbar ist die Kenntnis abweichender Rechnungslegungsvorschriften. ERP-Anbieter unterstützen hier mit entsprechenden Lokalisierungs-Komponenten. Sie gewährleisten, dass für ein Land die Buchhaltung rechtskonform abgewickelt wird – bis hin zur entsprechenden Gewinn- und Verlustrechnung. Ein „Klassiker“: Unternehmen müssen zwischen Gesamtkostenverfahren, Umsatzkostenverfahren oder einem gemischten Ansatz, mit oder ohne Work in Process (WIP), wählen können. Kommen neben der Rechnungswesen-Software weitere Spezialanwendungen zum Einsatz, etwa für die Konzern-Konsolidierung, so müssen Unternehmen von Anfang an den laufenden Pflegeaufwand im Auge behalten. Im Idealfall holt sich die Spezialanwendung neben Kontenplan und Währungen auch bereits alle Buchungen aus dem ERP-System, um so Fehlerquellen und unnötige Doppelarbeiten zu vermeiden.
Behörden richtig und rechtzeitig informieren
Nicht zu unterschätzen ist das Meldewesen. So fordern zum Beispiel die ungarischen Steuerbehörden unmittelbar Informationen zu gestellten Rechnungen – und zwar in bis zu drei Währungen, nämlich in Euro, in Forint sowie in einer eventuellen Drittwährung. Unternehmen, die ihre Verwaltung auch im Ausland effizient und digital organisieren wollen, informieren sich am besten, bevor sie den Betrieb im Ausland aufnehmen. Nur so können sie sichergehen, dass sie die rechtlichen Rahmenfaktoren analog zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) abbilden.
Auch der Fiskus tickt anders
Steuerlich gibt es ebenfalls zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen. Eine Recherche, welche Steuerbefreiungen oder Steuervereinfachungen man in Anspruch nehmen kann, lohnt sich. Werden Mitarbeiter entsandt, sollte rechtzeitig geklärt werden, von welcher Gesellschaft die Lohnsteuer zu entrichten ist. Außerdem müssen Steuergebiet und Land nicht zwingend identisch sein. So gibt es Länder wie die USA, die regional unterschiedliche Steuerregelungen aufweisen, etwa bei der Umsatzsteuer. Eine Rechnungswesen-Software muss hier ausreichend flexibel sein und die Steuergebiete bei Bedarf bis auf Postleitzahlen-Ebene definieren können.